Privatschule: Schulgeld ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
In Ostdeutschland geht fast jedes vierte Kind aus einem Akademikerhaushalt auf eine Privatschule, in Westdeutschland ist es jedes sechste Kind. Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen sind, dass für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht und ein allgemein- oder berufsbildender Schul- oder Berufsabschluss angestrebt wird. Das gilt auch für in der EU besuchte Schulen, informiert die Steuerberatungsgesellschaft media.
Nicht unter diesen Sonderausgabenabzug fallen Gebühren für Hoch- oder Fachhochschulen sowie Nachhilfeunterricht. Steuerlich relevant ist dagegen die Spendenbescheinigung für eine freiwillige Zahlung an eine begünstigte, gemeinnützige Einrichtung.
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