Abrechnung des Check-Up – das gilt seit dem 1. April im EBM

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Stolperstart beim neuen Check-up. Stolperstart beim neuen Check-up. © KBV/Photographee.eu – stock.adobe.com und Daniel Ernst – stock.adobe.com

Sechs Monate hatte der Bewertungsausschuss Zeit, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Juli 2018 neu gestaltete Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie im EBM umzusetzen. Herausgekommen ist Stückwerk. Klar ist: Seit April kann man für den Check-up weiter die Nr. 01732 EBM berechnen und bekommt dafür 34,63 Euro.

Die Bewertung der inhaltlich deutlich angehobenen Vorsorgeleistung wurde um 1,84 Euro oder 5,6 % erhöht. Das ist eindeutig. Dann folgt jedoch eine Lawine an Fragen.

Beispiel: die Zeitabstände für eine Untersuchungswiederholung. Zwar kann der Check-up jetzt schon zwischen dem vollendeten 18. und 35. Lebensjahr durchgeführt werden – allerdings nur einmal. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ist dann eine Wiederholung alle drei Jahre möglich. Doch: Welcher Stichtag gilt hierbei? Kann man einen Check-up, der 2018 erfolgte, wie bisher 2020 wiederholen? KV-Juristen haben dazu unterschiedliche Auffassungen. In einigen KVen geht man davon aus, dass das Jahr 2018 zählt, in dem der G-BA die neue…

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