Aktualisierte Empfehlungen für Magenkrebs vorgestellt
Nach wie vor wird es so sein, dass in Deutschland kein bevölkerungsbezogenes endoskopisches Screening für das Magenkarzinom erfolgen wird“, betonte Professor Dr. Tilo Andus, Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie und internistische Onkologie am Klinikum Stuttgart. Allerdings soll Patienten mit fortgeschrittener Atrophie und intestinaler Metaplasie des Magens eine endoskopische Überwachung angeboten werden. So lautet eine der Neuerungen, die in der aktualisierten S3-Leitlinie zum Magenkarzinom zu finden sind.
Genetische Beratung ab dem 18. Lebensjahr
Auch hinsichtlich der humangenetischen Beratung gab es Änderungen. Bisher war in der Leitlinie bereits aufgeführt, dass ein frühes Erkrankungsalter, das Vorliegen eines diffusen Magenkarzinoms und eine familiäre Häufung Hinweise auf ein vererbtes Magenkarzinom geben. Nun wurde hinzugefügt, dass für Betroffene ab dem 18. Lebensjahr eine genetische Beratung erfolgen soll.
Prof. Andus erläuterte, dass gesicherten Trägern einer pathogenen CDH1-Mutation ab dem 20. Lebensjahr eine prophylaktische Gastrektomie angeboten werden sollte. Wird diese nicht durchgeführt, sei regelmäßig eine Ösophago-Gastro-Duodenoskopie (ÖGD) vorgesehen.
Re-Staging mittels CT/ÖDG nun auch in Leitlinie zu finden
Die Staging-Laparoskopie verbessert die Therapieentscheidungen beim lokal fortgeschrittenen Magenkarzinom und sollte deshalb laut aktueller Leitlinienempfehlung vor Beginn der neoadjuvanten Therapie durchgeführt werden, so der Experte weiter. Bezüglich des Re-Stagings nach der neoadjuvanten Therapie wurde laut Prof. Andus eine Empfehlung aufgenommen, die in der Praxis bereits relativ häufig verwendet wurde: Zur Bewertung des Ansprechens soll nach Abschluss der neoadjuvanten Therapie ein CT und eine ÖDG durchgeführt werden.
Der Leitlinienkoordinator Professor Dr. Markus Möhler, I. Medizinische Klinik und Poliklinik, Universitätsmedizin Mainz, berichtete, dass auch die FLOT-Studien der AIO zu einer Änderung der Behandlungsempfehlungen geführt haben. So soll im Falle eines Magenkarzinoms (cT3 und resektable cT4a Tumoren) eine perioperative Chemotherapie durchgeführt werden. Bei Adenokarzinomen des ösophagogastralen Übergangs (cT3 und resektable cT4a Tumoren) soll eine neoadjuvante Radiochemotherapie oder eine perioperative Chemotherapie erfolgen. In der vorherigen Version bestand in diesen Fällen noch eine „Sollte“-Empfehlung.
„Wir wollen bei Patienten mit limitierter Metastasierung die Chirurgen mit ins Boot holen“, betonte Prof. Möhler. Allerdings sollte der Operation eine Chemotherapie vorgeschaltet werden. Eine Resektion von Primärtumor und Metastasen außerhalb von Studien werde deshalb nicht empfohlen. Im Einzelfall, so der Experte, können erst intraoperativ entdeckte, limitierte Metastasen resektiert werden, falls eine R0-Resektion möglich ist.
Neuzulassung noch nicht in Leitlinie berücksichtigt
- Nach R1-Resektion und nach makroskopisch inkompletter Resektion ohne Nachweis von Fernmetastasen soll die kurative Nachresektion geprüft werden. Falls nicht möglich, kann eine postoperative Radiochemotherapie nach Konsens in der interdisziplinären Tumorkonferenz durchgeführt werden.
- Bei funktioneller Inoperabilität eines Patienten oder Irresektabilität kann eine definitive Radiochemotherapie durchgeführt werden.
Quelle:
Sitzung „Ösophagus und Magen: Interdisziplinäres Update“
Viszeralmedizin 2019