Hepatitis C: Regressgefahr bei HCV-Therapie bannen
Wir wollen das Beste für unsere Patienten, das Gesetz will etwas anderes“, kommentierte Dr. Peter Buggisch vom Leberzentrum Hamburg eine Regressforderung aus diesem Jahr. Als wirtschaftlich wurde da die „Standardtherapie Peginterferon plus Ribavirin“ genannt. Um sich gegen solche Forderungen nach veralteten Therapien zu wehren und eine wirksame und verträgliche Behandlung auf dem aktuellen Stand der Medizin für Patienten zu ermöglichen, geht Dokumentation über alles, sagte der Gastroenterologe.
Die Verordnung muss sich immer innerhalb der Zulassung bewegen. Dr. Buggisch dokumentiert in jedem Einzelfall, warum individuell eine spezifische Therapie mit Direct Acting Antivirals (DAA) gewählt wurde – beispielsweise mit Blick auf Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten. Die aktuellen Leitlinien und Empfehlungen der deutschen und europäischen Fachgesellschaften nimmt er zu den Akten und dokumentiert Vorverordnungen und Krankheits- und Therapieverlauf.
Zu Beginn der Behandlung hält er die geplante Dauer fest und prüft die Plausibilität von Therapiedauer und Packungsgröße. Denn diese ist häufig ein Kritikpunkt bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Keine guten Erfahrungen mit der Vorabgenehmigung
Standardmäßig holt er bei einem Kollegen eine Zweitmeinung ein und dokumentiert auch diese. Der Grund für den ganzen Dokumentationsaufwand: Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressforderungen kommen erst Jahre später – dann ist die Beweisführung nachträglich kaum mehr zu leisten. Mit einer Vorabgenehmigung der Therapie durch die Krankenkasse hat Dr. Buggisch keine guten Erfahrungen gemacht. Für ihn als Hamburger ist die beste Lösung die Teilnahme an Strukturverträgen.
Quelle: Viszeralmedizin 2018