Inklusion von Kindern mit Typ-1-Diabetes überfordert viele Erzieher und Lehrer
Fast alle Kinder werden heute mit einer intensivierten konventionellen Insulintherapie mit kurz wirksamen Insulinanaloga behandelt. Mehr als die Hälfte hat eine Insulinpumpe, bei den unter Sechsjährigen sind es sogar 85 %, berichtete die in Jena niedergelassene Kinderdiabetologin Dr. Jutta Wendenburg von der AGPD. Die notwendige mehrmals tägliche Dosisanpassung kann von Betreuungseinrichtungen oft nicht geleistet werden. Dann werden die Kinder von einer Kita schon mal abgelehnt. In der Schule dürfen Kinder wegen eines Typ-1-Diabetes oft nicht an Aktivitäten wie Sport oder Klassenfahrten teilnehmen.
Haftungsrisiken haben Betreuer nicht zu befürchten
Das alles entspricht nicht der UN-Menschenrechtskonvention, die seit 2009 verbindlich ist, betonte Dr. Wendenburg. Inklusion beinhaltet das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule. „Inklusive Bildung heißt, nicht der Lernende muss sich in ein bestimmtes System integrieren, sondern das System muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen.“
Wenn das Personal in Kita oder Schule die Diabetesbetreuung übernimmt, geschieht das freiwillig. Häufig besteht dabei auch der Wunsch, dass die internen Abläufe nicht durch externe Helfer gestört werden. Die AGPD definiert als Voraussetzung eine individualisierte Schulung durch ein Diabetes-Team, um Infos zur Erkrankung und zu Notfallsituationen zu vermitteln. Dr. Wendenburg empfahl konkrete Absprachen zwischen Eltern und Betreuungspersonen zu BZ-Kontrollen, Medikamentengabe, Dosierungen und Notfallmaßnahmen, möglichst fixiert in einem schriftlichen „Vertrag“. Ein Haftungsrisiko bestehe nicht, so die Expertin, Kinder und Betreuer seien über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wenn das pädagogische Personal die Betreuung ablehne, sollte das Gespräch gesucht werden, empfahl Dr. Wendenburg. Viele Erzieher seien nach gezielter Aufklärung zur Übernahme von Leistungen bereit. Manchmal helfe eine schriftliche Vereinbarung oder ärztliche Verordnung.
Eine Alternative kann ein Pflegedienst sein. Die Schulung in der Einrichtung ist dennoch notwendig: Betreuende müssen Hypoglykämien erkennen und darauf adäquat reagieren. Häufig wird die Schulung von Betreuern durch Kliniken und Praxen querfinanziert, z.B. aus Drittmitteln, selten zahlt die Krankenkasse, das Sozialamt, das Jugend- oder das Gesundheitsamt. Mitunter übernehmen Pflegedienste die Aufgaben aber auch gar nicht oder nur in Teilen.
Oft bleibt nur die Eingliederungshilfe: Eine externe Assistenzkraft/Begleitperson übernimmt die Diabetesversorgung in der Einrichtung. Die Leistungen zur Eingliederungshilfe in Kita oder Schule zu beantragen und zu erhalten, stellt die Eltern allerdings häufig vor Probleme. So muss, auch wenn nach SGB IX mit dem Diabetes bereits eine Schwerbehinderung vorliegt, die wesentliche Behinderung nach SGB XII erst festgestellt werden – und wird nicht immer anerkannt. Eine bundeseinheitliche Regelung dieser Problematiken sei dringend notwendig, so die Expertin.
Quelle: Diabetes Kongress 2018