Rechtsanspruch auf Lungensport: Was bei ambulanten Gruppen zu beachten ist
Es gibt neue Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Lungensport, die demnächst publiziert werden sollen. Der Fürther Pneumologe Professor Dr. Heinrich Worth gab vorab erste Einblicke. Reha-Sport und -Funktionstraining werden von den Rehabilitationsträgern als ergänzende Leistung zur Reha gewährt. Nach Sozialgesetzbuch IX besteht ein Rechtsanspruch auf Lungensport.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Lungensportgruppe sind eine Dauer von 45 Minuten pro Einheit, die Leitung durch einen Fachübungsleiter Lungensport und eine maximale Teilnehmerzahl von 15. In der Praxis ist aber eine Gruppengröße von 20–25 Teilnehmern empfehlenswert – ein paar Teilnehmer fehlen schließlich immer, gab der Kollege zu bedenken. Zudem braucht es für die Überwachung der Patienten bzw. die mindestens einmal jährlichen Verlaufskontrollen einen behandelnden Arzt. Seine Anwesenheit wie beim Herzsport wird laut Prof. Worth jedoch nicht gefordert. Ebenfalls essenziell ist die Absicherung durch eine pauschale Unfallversicherung.
Körperliche Untersuchung, Lufu, EKG und Röntgen
Bevor ein Patient am Lungensport teilnehmen kann, muss er von seinem Arzt gründlich untersucht werden. Dazu gehören neben der körperlichen Untersuchung die Lungenfunktionsprüfung (bei speziellen Indikatoren evtl. erweitert) und ein Ruhe- und Belastungs-EKG mit Messung der Sauerstoffsättigung. Ist Letztere auffällig, erfolgt eine Blutgasanalyse. Eine Röntgenthorax erscheint nur dann verzichtbar, wenn der Patient pulmonal stabil ist und die letzte Röntgenkontrolle noch kein Jahr her ist. Selbstverständlich muss der Arzt die geforderte Mindestbelastbarkeit dokumentieren und die individuelle Belastbarkeit angeben.
Voraussetzungen zur Teilnahme am ambulanten Lungensport sind:
- eine Mindestbelastbarkeit von 25 Watt über zwei Minuten (ggf. 30 Minuten nach Inhalation von zwei Hüben eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums)
- Sauerstoffsättigung über 90 % unter Belastung (25 Watt), ggf. unter Sauerstoffgabe
- Blutdruck systolisch < 220mmHg, diastolisch < 120 mmHg unter Belastung
- keine Ischämiezeichen oder bedrohliche Rhythmusstörungen während der Belastung
Als Ausschlusskriterien für die Teilnahme am ambulanten Lungensport gelten:
- dekompensiertes Cor pulmonale
- Rechtherzbelastung bei pulmonaler Hypertonie in Ruhe (mittlerer pulmonalarterieller Druck > 25 mmHg)
- Belastbarkeit bei der Ergometrie < 25 Watt
- instabiles Asthma
- medikamentös nicht kontrollierbares Anstrengungsasthma
- exazerbierte COPD
- hochgradige Osteoporose
- sehr starkes Übergewicht, da man in diesen Fällen ggf. spezielle Übungen benötigt
Lungensport für Asthmatiker
Quelle: 51. Bad Reichenhaller Kolloquium