Biologika absetzen Schwangerschaftsschub der Spondyloarthritis
Spondyloarthritis-Patientinnen mit Kinderwunsch müssen ihr Biologikum nicht absetzen. Auch bei einer Einnahme zum Zeitpunkt der Empfängnis erhöhen bDMARD das Risiko für Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen nicht, heißt es im Vortragsabstract von Dr. Anja Weiß vom Deutschen Rheumaforschungszentrum Berlin und Kollegen.
Therapie senkt Schubrate deutlich
Außerdem sollte eine Biologikatherapie nach Konzeption auch nicht ausgesetzt werden, wie die Daten der 140 schwangeren Spondyloarthritis-Patientinnen aus dem deutschen Register RHEKISS unterstreichen. Das Register umfasst nur Schwangere mit einer nachgewiesenen entzündlichen rheumatischen Erkrankung. 74 der Spondyloarthritis-Patientinnen hatten zur Zeit der Empfängnis keine bDMARD bekommen, 38 nahmen das Biologikum zum Zeitpunkt der Empfängnis, nicht aber während der Schwangerschaft und 28 Frauen standen sowohl bei der Empfängnis als auch während der Schwangerschaft unter einer bDMARD-Therapie.
Die höchste Schubrate zeigten die Patientinnen, die ihre Medikation mit Eintreten der Schwangerschaft abgesetzt hatten, 21 % von ihnen entwickelten im ersten, 38 % im zweiten und 39 % im dritten Trimenon einen Schub. Bei den bereits vorab biologikafreien schwangeren Spondyloarthritis-Patientinnen betrugen die trimenonbezogenen Schubraten 20 %, 25 % und 21 %. Für die Frauen, die ihre Therapie beibehielten, lagen die Raten am niedrigsten, nämlich je nach Trimenon bei 8 %, 20 % und null. Das spiegelte sich auch in der Krankheitsaktivität wider. Diese war bei den Biologikapatientinnen am niedrigsten und bei denen, die ihr Biologikum abgesetzt hatten, am höchsten – um nach der Geburt sogar noch weiter anzusteigen.
Quelle: ACR* Convergence 2021
* American College of Rheumatology