Videosprechstunde darf nicht als Sparprogramm laufen

Autor: Dr. Günter Gerhardt

Bei einer Video­sprechstunde wissen wir nie, wer noch daran teilnimmt und ob Mitschnitte auftauchen. Bei einer Video­sprechstunde wissen wir nie, wer noch daran teilnimmt und ob Mitschnitte auftauchen. © Fotolia/M.Dörr & M.Frommherz

Das Thema in unserer Praxiskolumne: „Lob von Politik und Kassen zur Videosprechstunde sollte uns stutzig machen."

Haben Sie auch gejubelt, als der Deutsche Ärztetag im Mai in Erfurt das Fernbehandlungsverbot gelockert hat und die Video­sprechstunde von Krankenkassen „als hervorragende Alternative zum Praxisbesuch“ gelobt wurde, weil „damit Versorgungslücken geschlossen, allgemeine Beschwerden rascher abgeklärt und immobile Patienten intensiver betreut werden“?

Wenn eine solche Entscheidung der Delegierten des Ärztetages spontan von Politik und Kassen begrüßt wird, dann müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur stutzig werden, sondern uns in den weiteren Prozess massiv einmischen.

Beispiel Videosprechstunde: Sie kann und darf niemals die normale Sprechstunde ersetzen, wo wir mit einem…

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