Bis in die Puppen in der Praxis hocken?

Kolumnen Autor: Dr. Günter Gerhardt

Wir haben die ambulante medizinische Versorgung an 365 Tagen und Nächten im Jahr sicherzustellen. Wir haben die ambulante medizinische Versorgung an 365 Tagen und Nächten im Jahr sicherzustellen. © fotolia/vchalup

Die sektorenübergreifende Versorgung ist derzeit im Gesundheitswesen ein zentrales Thema. Losgetreten wurde es durch die – vor allem an Feier- und Brückentagen – aus allen Nähten platzenden Notfallambulanzen in den Krankenhäusern bei einem zeitgleich moderaten Patientenaufkommen in den KV-Bereitschaftspraxen.

Als Ursache wird meistens angeführt‚ dass sich die Existenz der Bereitschafts­praxen und ihrer Rufnummer 116 117 noch nicht herumgesprochen habe, was aber nur teilweise stimmt. Kolleginnen und Kollegen aus den Krankenhäusern berichten nämlich auch von vielen Zuweisungen aus den Bereitschafts­praxen, die wohl vermeidbar wären.

Mir ist bewusst, dass ich hier ein Tabu-Thema anspreche, aber ein virulentes Problem kann nicht mit den „drei Affen“ angegangen werden.

Es ist gut und richtig, dass jede Vertragsärztin/jeder Vertragsarzt Bereitschaftsdienst machen muss. Doch sind dafür auch alle fit genug? Nein, lautet oft die Antwort. Und: Aber es kann doch auch nicht sein, dass – z.B. – „ich als Augenarzt Bereitschaftsdienst machen muss“.

Doch, das ist so. Schon allein deshalb, weil wir es uns zahlenmäßig nicht leisten können, dass nur diejenigen für den Bereitschaftsdienst (auch im Hintergrund) zur Verfügung stehen müssen, die täglich in ihren Praxen mit fast allen Krankheitsbildern konfrontiert werden. Das sind, wie der Name schon treffend sagt, die Allgemeinärzte.

Sie erinnern sich: Die Kassenärzt­lichen Vereinigungen, also wir, haben den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung an 365 Tagen und Nächten im Jahr. Dafür haben unsere Vorfahren seit 1900 hart gekämpft. Glauben Sie mir: Der Sicherstellungsauftrag ist für die Praxistätigkeit ein regelrechter Sicherheitsschirm; viele Ärzte sind froh, auch ohne kaufmännisches Geschick ihr Geld verdienen zu können.

Kolleginnen und Kollegen, die sich für den Bereitschaftsdienst nicht fit genug fühlen, haben zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich entweder vertreten, was sie selbst bezahlen müssen, oder sie machen sich fit, wozu sie berufsrechtlich sowieso verpflichtet sind. Aus eigener Erfahrung kann ich Notdienstseminare, z.B. der Heidelberger Medizinakademie, nur empfehlen.

Für Irritationen hat bei den Niedergelassenen Anfang September 2017 ein Vorschlag des Sachverständigenrats fürs Gesundheitswesen gesorgt: Niedergelassene sollen ihre Praxen am Abend und am Wochenende länger offen halten. Im Frühjahr 2018 will der Rat das Gutachten der Öffentlichkeit vorstellen.

Unsere Dienstbereitschaft ist kritisch zu hinterfragen

Zum Glück arbeiten auch die KBV und der Marburger Bund (MB) an dem Problem Notfallversorgung. Dieses muss ärztlich gelöst werden, ein Überstülpen durch die Politik ist zu vermeiden.

Wie konnte es überhaupt zu dem Vorschlag Mehrarbeit kommen? Es bleibt uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht erspart, unsere Dienstbereitschaft kritisch zu hinterfragen. Sind wir damit noch konkurrenzfähig? Aus einer „Immerbereitschaft“ bis etwa zum Jahr 2000, wo es nur die kollegiale Vertretung gab, ist die Bereitschaftsdienstpraxis mit immer längeren und häufigeren Öffnungszeiten geworden. Also nicht nur in der Nacht, am Wochenende und Mittwochnachmittag, sondern – zum Teil unterschiedlich in Deutschland – auch an Brückentagen. Mit der Folge: An Weihnachten und „zwischen den Jahren“ sind die Bereitschaftspraxen mal locker eine Woche am Stück dienstbereit – und genau dann laufen auch die Ambulanzen in den Kliniken über. In diese Wunde hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Finger gelegt mit ihrer Unterstellung, die KVen, also wir, würden den Sicherstellungsauftrag nicht erfüllen.

Wie könnte die Lösung des Problems aussehen? Eigentlich ganz einfach: Notfallpatienten brauchen eine einheitliche, mit Ärzten und NäPas gut ausgestattete Anlaufstelle im Krankenhaus. Relativ leere Bereitschaftspraxen und überfüllte Notfallambulanzen darf es nicht mehr geben. Kassenärztliche Bundesvereinigung, MB und DKG müssen sich auf eine gemeinsame Lösung einigen. Nur die Verwaltungsspezialisten sollten sich zunächst heraushalten. Darüber, wie so etwas laufen kann, sollten sich erfahrene Primärversorger (Hausärzte) Gedanken machen. Diese wissen nämlich, welche Patienten da in der Regel kommen. Die Vergütung muss extrabudgetär erfolgen, was kein Problem sein wird, da bei richtiger Handhabung eine Menge Geld eingespart wird.