Verschworen und verkauft

Kolumnen Autor: Dr. Jörg Vogel

Die Krankenkasse hat ja auch was davon, wenn kortisonbedingte Nebenwirkungen vermieden werden. Die Krankenkasse hat ja auch was davon, wenn kortisonbedingte Nebenwirkungen vermieden werden. © fotolia/psdesign1

Das Thema in unserer Praxiskolumne: Morbus Cushing und der „sonstige Schaden".

Schon mehrmals in meiner 25-jährigen Tätigkeit als Hausarzt bin ich mit Regress-Androhungen bedacht worden. Da ging es zum Beispiel um Antiallergika wie Desloratadin oder Levocetirizin­dihydrochlorid. Eine multiallergische Patientin wurde im Krankenhaus vom berühmten Professor XY darauf eingestellt. So konnte eine Dauer­medikation mit Kortison beendet werden. Ein enormer therapeutischer Gewinn für die Patientin, die bereits unter Morbus Cushing litt. Ich verordnete dies ambulant genauso weiter, in dem Wissen, das Richtige für sie zu tun.

Drei Jahre lang habe ich am Busen der Krankenkasse Blut gesaugt

Die Krankenkasse sah das ganz anders. Aber erst nach zwei bis drei Jahren! Es hätte frei käufliche Alternativpräparate gegeben. Somit war die Verordnung zulasten der Krankenkasse unwirtschaftlich. Ich hätte einen „sonstigen Schaden“ verur­sacht. Die ganze Zeit. Ich, der Hausarzt – drei Jahre lang ein Schädling! Ein blutsaugendes Insekt am üppigen Busen der Krankenkasse. Da ist ein Regress wohl das Mindeste! Jetzt weiß ich, wie sich ein Mann fühlen muss, auf den mitten in der Stadt ein dreijähriges Kind zuläuft, das er noch nie gesehen hat und „Papa!“ ruft.

Und was soll die Floskel „sonstiger Schaden“? Wieso verursache ich einen Schaden, wenn ich einen Patienten zu seinem Nutzen behandle? Schließlich hat die Krankenkasse ja auch was davon, wenn dadurch kortisonbedingte Nebenwirkungen vermieden werden. Der Regress konnte damals mit viel Schreibarbeit, Kopiererei und Argumentation abgewendet werden. Und zwar Quartal für Quartal aufs Neue. Strafarbeit auf Grundschulniveau nach dem Motto: „Du schreibst jetzt hundert Mal diesen Satz!“

Die Patientin nimmt übrigens schon lange wieder ein Kortisonpräparat und der Cushing gedeiht prächtig. „Trommelbauch und Streichholzbeine“ – genau wie man es einst im Studium gelernt hat.

Lesen Sie regelmäßig Seite 586 des Bundesanzeigers?

Ich hatte es mir damals geschworen: Zu dem Zeitpunkt, an dem ich einem Patienten dessen Therapie bezahlen muss, gebe ich meine Zulassung zurück. Nun also ist es so weit. Mehrere gelbe Briefe mit der Aufschrift „Förmliche Zustellung“ liegen vor mir. Regress wegen ASS/ Dipyridamol – Verordnung über mehrere Quartale. Ich hatte die kurze Mitteilung in „KV Intern“ überlesen, als die Zulassung endete. Also selbst schuld? Auch auf irgendeiner Seite 586 des Bundesanzeigers pflege ich nicht regelmäßig rumzuschmökern. Sie etwa?

Ach, hätte ich es doch getan. Über sechshundert Öken futsch. Für einen Anwalt zu wenig, fürs Ärgern genug. Hätte mich nicht eine aufmerksame Apothekerin darauf hingewiesen, dass dieses Medikament nicht mehr zulasten der Krankenkasse verordnet werden darf, wäre es noch lange so weiter gegangen. Denn der internistische Professor YZ hatte den multimorbiden Mann darauf eingestellt und bestand auf dessen Nutzen. Er las wohl auch nicht so ganz regelmäßig den Bundesanzeiger. Und der Patient lief damit, und zwar auch wieder recht munter, durch die Gegend. Zumindest er war sehr zufrieden mit mir und meiner Behandlung.

Ich werde meinem Schwur jetzt wohl untreu werden. Was soll man machen? Ich habe nun mal nichts Besseres gelernt als „Hausarzt“. Und auch bei mir wächst das Toilettenpapier nicht aus der Wand. Nicht mal in der Praxis. Ich rief die Kummernummer der KV an. Die freundliche Mitarbeiterin tröstete mich und zeigte aufrichtiges Mitgefühl: „Da sind Sie nicht der einzige“ und „Nein, unter Vorbehalt können Sie das nicht bezahlen. Es wird gleich vom Honorar einbehalten.“

Was noch zu bemerken wäre: Mit der federführenden Ersatzkasse verbindet mich seit vielen Jahren ein Hausarztvertrag. Klasse, wenn einem der Vertragspartner von hinten in die Kniekehle tritt ... So ähnlich wurden wohl damals die Indianer ausgerottet.