Ernährungsmedizin Endlich besser essen im Krankenhaus
In einer Stellungnahme, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM) erarbeitet wurde, wendet sich das Bündnis mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Ernährungsversorgung in deutschen Krankenhäusern an das Bundesministerium für Gesundheit. Denn noch immer ist es in Deutschland keine Selbstverständlichkeit, dass sich die ernährungsmedizinische Versorgung kranker Menschen tatsächlich an ihrem Ernährungszustand und am individuellen Nährstoffbedarf orientiert.
Bündnis der Fachgesellschaften
Neben der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin haben u.a. auch folgende Fachgesellschaften die Stellungnahme unterschrieben:
- Deutsche Diabetes Gesellschaft
- Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
- Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie
- Deutsche Gesellschaft für Geriatrie
- Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
- Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie
- Deutsche Krebsgesellschaft
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung
- Deutsche Gesellschaft für Nephrologie
- Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft
- Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin
Welche gravierenden gesundheitlichen Folgen ein schlechter Ernährungszustand haben kann, wurde lange Zeit unterschätzt. „Heute weiß man, dass bei mangelernährten Patientinnen und Patienten der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst und Heilungsprozesse verzögert werden. Die Prognose der Betroffenen verschlechtert sich, die Komplikationsrate und sogar das Sterberisiko steigen, ebenso die Behandlungsdauer und -kosten“, so Professor Dr. med. Matthias Pirlich, Präsident der DGEM.
Ernährungsscreening schon seit Jahren gefordert
Ein Ernährungsscreening fordert die DGEM bereits seit Jahren. „Im Rahmen der Reform sollte es nun als Mindeststrukturvoraussetzung festgeschrieben werden“, sagt Pirlich. Diese Forderung beziehe sich auf die Krankenhäuser aller drei Versorgungsstufen (Levels).
Ebenso fordert das Positionspapier ein Ernährungsassessment bei festgestelltem Mangelernährungsrisiko, die Erstellung individueller Therapiepläne sowie einer evidenzbasierten Ernährungstherapie. Kliniken der Versorgungsstufen II und III sollten zudem dazu verpflichtet werden, interprofessionelle Ernährungsteams unter fachärztlicher Leitung einzurichten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Präventions- und Therapiekonzepte müssten adäquat im DRG-System abgebildet und vergütet werden.