Für ambulante Notfälle sind wir zuständig!
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat im Herbst 2016 mal wieder erfolgreich versucht, unseren Sicherstellungsauftrag aufzuweichen, hat doch die Bund-Länder AG ihrem Drängen nachgegeben, die Notfallversorgung zu regulieren. Die KVen sollen künftig Portalpraxen (neben unserem schon geregelten Bereitschaftsdienst) als erste Anlaufstellen in oder an Krankenhäusern einrichten, die sich an der Notfallversorgung beteiligen. Die DKG hatte moniert, dass sie mit der Übernahme zahlreicher Notfallleistungen ein Minus von einer Milliarde Euro im Jahr einfährt.
Was ist das Problem? Laut DKG sind die Kliniken durch 20 Millionen Notfälle im Jahr stark überlastet; sie würden immer stärker zum Lückenbüßer für die eigentlich zuständigen Bereitschaftspraxen der Kassenärzte. Jeder dritte Notfall im Krankenhaus könnte auch von einem Hausarzt behandelt werden. Bitte verwechseln Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht die DKG mit den Ärztinnen und Ärzten, die in den Krankenhäusern arbeiten, um ihre Facharztweiterbildung zu absolvieren und dieses Säbelrasseln der Klinikträger gar nicht mitbekommen.
Im Dezember 2016 wurde jedenfalls im erweiterten Bewertungsausschuss (Schiedsamt) die Reform des Notdiensthonorars zum 1. April 2017 beschlossen. Ein Baustein ist die Abklärungspauschale zu regulären Zeiten (EBM-Nr. 01205, 4,74 Euro) und nachts, am Wochenende und an Feiertagen (Nr. 01207, 8,42 Euro). Diese hatte sich die DKG ausdrücklich gewünscht. Mit dieser Sichtungsprüfung, die einer Arbeitszeit von zwei Minuten entspricht, sollen die Patienten aussortiert werden, die medizinisch unbegründet in der Notaufnahme von Kliniken vorstellig werden.
»EBM-Vergütung für Klinikleistungen reicht nicht aus«
In einem von der DKG (!) in Auftrag gegebenen Gutachten der Management Consult Kestermann GmbH steht unter der Überschrift "Stellenwert der Krankenhäuser für die ambulante Notfallversorgung", dass die Öffnungszeiten der Notfallpraxen weniger als die Hälfte der sprechstundenfreien Zeiten abdecken und dass für rund die Hälfte der ambulanten Notfallbehandlungen die Behandlung in einem Krankenhaus unverzichtbar sei.
Und wie entsteht jetzt dieses ominöse Minus von einer Milliarde Euro im Jahr? Die Analysen haben gezeigt, dass die Hälfte der durchschnittlichen Kosten durch das Leistungsspektrum der ambulanten Notfallbehandlungen und die spezifischen Strukturen des Krankenhauses begründet ist. Eine Bezahlung nach dem EBM reicht für eine sachgerechte Vergütung von Krankenhausleistungen nicht aus, die kostenintensiven Strukturen der Krankenhäuser werden auch nicht zwingend benötigt. Trotzdem fallen sie an, weil sie nun einmal da sind, wie etwa Personalkosten und aufwendige diagnostische Verfahren.
Mit der Frage, ob es sich für die Krankenhäuser nicht rechnet, wenn ambulante Notfallpatienten stationär aufgenommen werden, müssen wir uns in diesem Zusammenhang auch beschäftigen. Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin hat ermittelt, dass 40 % der Patienten, die von sich aus eine Notfallambulanz aufsuchen, stationär aufgenommen werden. Keine Frage: Damit rechnen sich die restlichen nur ambulant versorgten Fälle.
»Experten beraten, wie es am besten weitergeht«
Eine schnell umsetzbare Lösung des Problems könnte so aussehen, dass den "Notfallpatienten" am Ort der Vorstellung ein erfahrener Hausarzt zur Verfügung steht, was vom Klinikum Braunschweig ab April 2017 umgesetzt wird: Zwei angestellte Allgemeinmediziner sollen in einer Notfall-Triage-Praxis (NTP) ohne Folgetermine leichter erkrankte Patienten erstversorgen.
Die NTP ist in Zeiten geöffnet, in der die Bereitschaftspraxis geschlossen ist, das sind wochentags drei Stunden. Die beiden Hausärzte sind beim Klinikum angestellt, ihre Leistungen werden nach EBM mit der KV abgerechnet. Ein weiterer Lösungsansatz wird vom Ärztenetz "Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt" erprobt. Patienten, die sich an dem Pilotprojekt beteiligen, können sich rund um die Uhr an ein medizinisches Expertenteam wenden. Dort werden sie darüber beraten, wie sie am besten weiter versorgt werden: in der Krankenhausambulanz, in der Bereitschaftspraxis, beim Haus- oder Facharzt am nächsten Tag. Oder vielleicht reicht auch ein Hausmittel.
Das Problem, dass die Inanspruchnahme der Klinikambulanzen stetig steigt, kann die Ärzteschaft nicht alleine lösen. Hier brauchen wir die Unterstützung der Politik und der Krankenkassen. Eventuell geht es auch nur über den Geldbeutel der Patienten.
Eins muss uns klar sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Um diese Notfallversorgung müssen wir uns kümmern. Verzichten wir darauf, wäre das die Beerdigung des unsere Existenz sichernden Sicherstellungsauftrags, für den unsere Vorgänger seit 1900 gekämpft haben.