Gestationsdiabetes: Messgerät auf Rezept
Es waren Krankenkassen in Bayern, die verkündeten, sie würden eine Verordnung von Blutzuckermessgeräten zulasten der GKV bei Frauen mit Gestationsdiabetes (GDM), die durch Ernährungsumstellung behandelt werden, nicht bezahlen. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestehe eine Erstattungspflicht nur bei insulinpflichtigen Diabetespatienten. Das berichtet Dr. Arthur Grünerbel, Vorsitzender der Fachkommission Diabetes in Bayern. Solange die Hersteller die Ärzte mit kostenlosen Messgeräten ausgestattet hatten, war die Abgabe an die schwangeren Patientinnen kein Thema gewesen. Als dieser Vertriebsweg aufgrund des Antikorruptionsgesetzes eingestellt wurde, kam die Frage nach der…
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