Befreiung von Maskenpflicht Haftstrafe für falsche Atteste?

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Der Staatsanwaltschaft Mannheim ist das Urteil zu milde. Der Staatsanwaltschaft Mannheim ist das Urteil zu milde. © michaelheim – stock.adobe.com

Weil sie Tausende falsche Maskenatteste ausgestellt hat, wurde eine Ärztin in Weinheim vorerst zu einer Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt. Dabei bleibt es jedoch nicht zwingend – die Staatsanwaltschaft fordert eine härtere Strafe.

In Baden-Württemberg läuft ein wegweisender Prozess gegen eine Ärztin, die während der Pandemie über 4.200 falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte. Weder untersuchte sie die „Patienten“, die bundesweit anfragten, noch kannte sie deren Vorerkrankungen, noch legte sie Patientenakten an. 

Das Amtsgericht Weinheim hat zwar bereits ein bemerkenswertes Urteil gegen die 59-Jährige gesprochen: Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, eine Geldstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot. Die 28.000 Euro, die die Medizinerin mit dem Angebot verdient hatte, würden eingezogen. 

Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits Berufung eingelegt – ihr ist das Urteil zu milde. Sie hatte während des Prozesses dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin verlangte hingegen Freispruch. Auch sie ist laut SWR als Maskengegnerin bekannt und wollte unter anderem Prof. Karl Lauterbach und Jens Spahn vorladen lassen. 

Auch Bürokraft war angeklagt

Auch eine Angestellte der Ärztin musste sich wegen Beihilfe vor dem Amtsgericht verantworten. Da sie von ihrer Vorgesetzten jedoch zu den Taten angewiesen wurde und ihre Rechtspflicht mutmaßlich nur durch eine Kündigung hätte erfüllen können, muss sie lediglich 2.700 Euro zahlen. 

Am Prozesstag hatten sich rund 150 Gegner der Coronamaßnahmen vor dem Gericht versammelt. 

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Weinheim