Lieferengpässe: Union will Arzneimittelreserve vorschlagen
Die zuständigen Behörden brauchen mehr Kompetenzen. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, Pharmaunternehmen und Großhändlern Maßnahmen vorzuschreiben, die die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente sicherstellen. Dazu gehört auch der Aufbau von strategischen Reserven von zu definierenden wichtigen Medikamenten.“ Das sagte 2017 Dr. Susanne Johna, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK).
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das Mitte August in Kraft trat, wurden die Kompetenzen der Behörden inzwischen zwar erweitert. Eine Arzneireserve aber gibt es immer noch nicht, obwohl das Fehlen von Medikamenten zum Teil lebensbedrohliche Auswirkungen für erkrankte Patienten haben könnte. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind zurzeit Lieferengpässe bei 239 Humanarzneimitteln gelistet.
Im Juli forderte der BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt ebenfalls eine nationale Arzneimittelreserve. Bekräftigt wurde dies kürzlich von BÄK-Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen. „Für eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung müssen wir wissen, welche Medikamente wo und unter welchen Bedingungen produziert werden“, sagt die Erfurter Internistin und mahnt, weitere Überwachungslücken zu schließen.
Weitere Puffer in der Verteilkette ins Auge gefasst
Die BÄK-Vizechefin hält sogar ein internationales Arzneimittelregister für denkbar. Oft sei die Verlagerung der Produktion in außereuropäische Länder, verbunden mit der Konzentration auf wenige Standorte, die Ursache für Lieferausfälle.
Michael Hennrich, Arzneimittel-Experte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, erklärte in der „Deutschen Apotheker Zeitung“, es gebe „keine einfache Regelung, um das Problem zu ersticken“. Er hält ebenfalls Ansätze auf europäischer Ebene für nötig, weil andere Länder ebenso betroffen seien. „Solche europäischen Gespräche muss die Bundesregierung führen, wir haben dem Minister das vorgetragen.“
Im Entwurf eines Positionspapiers der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion zur Versorgungssicherheit bei Medikamenten wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, für eine größere Transparenz bei den Lieferketten zu sorgen. Von besonderer Bedeutung sei der Export von Arzneimitteln, die eigentlich zur Versorgung der Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen sollten. Dem BMG wird nahegelegt, eine umfassende wissenschaftliche Studie hierzu in Auftrag zu geben.Weitere Überlegungen betreffen die Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten bei Rabattverträgen. Die Vergabe solle grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, wird vorgeschlagen.
Der Aufbau einer nationalen Arzneimittelreserve, so heißt es in dem Entwurf, lasse sich an verschiedenen Punkten der Verteilkette einrichten. Hierunter sei aber „keine statische Einlagerung von Medikamenten in zentralen Depots mit der entsprechend notwendigen Erneuerung des Bestands“ zu verstehen. Dies sei unpraktikabel und würde zu hohe Kosten verursachen. Zu prüfen sei eine Ausweitung der Vorhaltepflicht für jene Arzneimittel, die versorgungsrelevant sind und bei denen ein Lieferengpass droht.
Vorratshaltung orientiert sich an der Nachfrage
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) bemerkt auf Nachfrage: „Da Pharma-Unternehmen möglichst immer lieferfähig sein wollen, betreiben sie von jeher selbst Vorratshaltung, die sich an der Nachfrage am jeweiligen Medikament orientiert. Darüber hinausgehende Vorratsverpflichtungen ergeben keinen Sinn; zumal Unternehmen nicht einen Vorrat an einem Medikament für ein bestimmtes Land reservieren können, wenn Patienten in anderen Ländern dieses dringend benötigen.“
Bereits 2014 hatte Dr. Siegfried Throm, Geschäftsführer für Forschung, Entwicklung und Innovation beim vfa, die Verteilungsgerechtigkeit bezweifelt, wenn in Deutschland Medikamente gelagert werden, während sie in anderen Ländern knapp werden. Fraglich sei auch, ob Medikamente nach sechs Monaten noch verkäuflich seien. Unklar sei ferner, wer für zusätzlichen Lagerraum oder die Vernichtung nicht absetzbarer Ware aufkomme.
Medical-Tribune-Bericht