Nachweisgesetz verschärft Arbeitsverträge müssen konkreter werden

Praxismanagement , Team Autor: Isabel Aulehla

Bei Verstößen gegen das verschärfte Nachweisgesetz drohen Bußgelder. Bei Verstößen gegen das verschärfte Nachweisgesetz drohen Bußgelder. © iStock/AndreyPopov; Nuthawut – stock.adobe.com

Durch eine neue EU-Richtlinie verschärfen sich die Nachweispflichten von Praxis­inhabern gegenüber dem Personal. Arbeitsverträge haben bald neuen Kriterien zu genügen.

Ab August müssen Praxisinhaber ihre Arbeitsverträge detaillierter formulieren. Grund dafür ist eine neue EU-Richtlinie, durch die das Nachweisgesetz in Deutschland verschärft wurde. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Euro. Arbeitgeber sollten sich also mit den neuen Bestimmungen vertraut machen und ihre Vertragsvorlagen nachjustieren. Folgende Informationen müssen künftig aufgenommen werden:

  • Dauer der Probezeit
  • Enddatum von befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Höhe, Fälligkeitsdatum und Zusammensetzung der Vergütung
  • Anspruch auf Fortbildungen
  • Ruhepausen und Ruhezeiten
  • Anordnung und Vergütung von Überstunden
  • ggf. freie Wahl des Arbeitsorts seitens des Beschäftigten
  • Name und…

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