Gebühren, Gehälter und Digitalisierung 2021 – ein Überblick für Niedergelassene
Einige neue Regelungen wurden direkt zum Jahreswechsel akut.
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Mustergültige 13
Am 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. In Zukunft werden bei einer Verordnung deutlich weniger Angaben abgefragt. Nicht mehr unterschieden wird zwischen Erst- und Folgeverordnung bzw. Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Damit muss auch die Begründung bei Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge an dieser Stelle nicht mehr angegeben werden, es reicht der Vermerk in der Patientenakte. Der späteste Behandlungsbeginn wurde auf 28 Kalendertage nach Verordnung verlängert und eine neue Strukturierung des Heilmittelkatalogs soll für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Und was auch gut klingt: Zukünftig ist Muster 13 für alle Verordnungen das…
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