Lässt sich eine Kassenzulassung abnutzen?

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: RA Dr. Hansjörg Haack Fachanwalt für Medizin- und Steuerrecht

Bundesfinanzhof erlaubt Abschreibung des Kaufpreises eines „Chancenpakets“. Bundesfinanzhof erlaubt Abschreibung des Kaufpreises eines „Chancenpakets“. © fotolia/AA+W

Ärzte, die eine Vertragsarztpraxis kaufen, möchten natürlich die Kosten steuerlich geltend machen. Die „Absetzungen für Abnutzung“ (AfA) können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof gerade in zwei Fällen entschieden hat.

In einem Fall erwarb eine fachärztliche Gemeinschaftspraxis die Einzelpraxis eines Kollegen. Der Kaufpreis orientierte sich an den durchschnittlichen Praxiseinnahmen aus den Behandlungen der gesetzlich und privat versicherten Patienten plus eines Zuschlags. Ein wertbildender Faktor war, dass die Einzelpraxis von vielen Patienten per Überweisung aufgesucht wurde.

Der Inhaber der Einzelpraxis verpflichtete sich im Kaufvertrag, beim Nachbesetzungsverfahren mitzuwirken, dass die Zulassung an eine Gesellschafterin der Gemeinschaftspraxis erteilt wird. Die Gemeinschaftspraxis übernahm einige Mitarbeiter der Einzelpraxis und das Patientenarchiv. Die künftige Tätigkeit sollte allerdings nicht in…

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