Patient mit Keuchhusten: Bitte melden!

Dr. Dorothea Ranft

Vor allem in den westlichen Bundesländern wird die Meldepflicht schlecht umgesetzt. Vor allem in den westlichen Bundesländern wird die Meldepflicht schlecht umgesetzt. © iStock/Jovanmandic

Bei der Meldepflicht für Keuchhusten herrscht nach wie vor großer Verbesserungsbedarf. Aber auch die lückenhaften Daten lassen nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts keinen Zweifel an der nach wie vor hohen Krankheitslast in Deutschland.

Seit März 2016 besteht eine bundesweite ärztliche Meldepflicht für Verdacht auf, Erkrankung und Tod an Keuchhusten. Hinzu kommt eine Labormeldepflicht für den Nachweis von B. pertussis, damit die Gesundheitsämter Kontrollmaßnahmen einleiten können. Allerdings ist die Meldepflicht in den westlichen Bundesländern noch nicht einmal flächendeckend bekannt. Außerdem hält sich ein Großteil der Labore nicht an die internationalen Empfehlungen zur Keuchhusten-Diagnostik, was den Gesundheitsämtern die Einschätzung gemeldeter Fälle erschwert.

Achtung, Ansteckung von Säuglingen: Apnoe droht!

Pertussis-Verdacht schöpfen sollte man bei jedem Husten, der ≥ 14 Tage dauert oder mit typischen Symptomen (anfallsartiger Husten, Erbrechen nach den Attacken, inspiratorischer Stridor) einhergeht, erinnert das Robert Koch-Institut (RKI). Vor allem bei früher geimpften Patienten bietet sich nicht selten ein unspezifisches klinisches Bild. Dringlichkeit gewinnt die Diagnostik, wenn ein Säugling im Haushalt lebt, da diesem bei einer Ansteckung lebensgefährliche Apnoen drohen.

Die serologische Diagnostik bleibt anfangs oft negativ und sollte deshalb erst zwei bis drei Wochen nach Hustenbeginn erfolgen. Bei Säuglingen empfehlen die Experten den direkten Nachweis mittels PCR – da sich die kindlichen Antikörper nicht von mütterlichen unterscheiden lassen. Impfantikörper können bis zu einem Jahr persistieren, was jedoch nicht allgemein bekannt ist, so das RKI. In 3 % der Pertussis-Meldungen mit serologischem Nachweis wird eine Impfung im Jahr vor der Erkrankung angegeben.

Die Falldefinition für Pertussis hat sich - bedingt durch Weiterentwicklungen bei der Diagnostik - in den letzten Jahren mehrfach geändert. Klinisch gilt eine mindestens 14-tägige Hustendauer inzwischen als obligat – außer bei Säuglingen. Für den serologischen Nachweis werden nur noch Antikörper gegen Pertussistoxin (PT) akzeptiert, dabei aber sowohl IgA als auch IgG und einmalig erhöhte Werte ebenso wie ein Titeranstieg. Die Diagnostik von Infektionen mit B. parapertussis gelingt nach aktuellem Kenntnisstand serologisch nicht.

Angaben zum klinischen Bild nicht vergessen

Hausärzte können die Labordiagnostik verbessern, indem sie nur noch die empfohlenen Tests ankreuzen, schreiben die Autoren. Außerdem sollte jede Pertussis-Meldung neben den Laborparametern unbedingt auch möglichst vollständige Angaben zum klinischen Bild enthalten, ohne sie kann nicht bewertet werden, ob die Erkrankung die Falldefinition erfüllt.

Ähnlich wie in anderen westlichen Ländern findet sich auch in Deutschland eine hohe Krankheitslast für Keuchhusten – allerdings mit geographischen Unterschieden. Zu Beginn des dreijährigen Meldezeitraums lag die Pertussis-Inzidenz in den östlichen Bundesländern, die schon seit 1947 eine Meldepflicht hatten, höher als in den westlichen. Doch dieses Verhältnis hat sich inzwischen umgekehrt – weil die Erkrankung im Westen zunehmend besser erfasst wird. Zu diesem Anstieg passen auch die niedrigeren Impfquoten bei Jugendlichen in den alten Bundesländern.

Die Meldedaten bestätigen aber auch frühere Beobachtungen, dass gerade Säuglinge ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf tragen. Deshalb fordern die RKI-Experten, die Präventionsmaßnahmen speziell für diese Altersgruppe zu verstärken. So sollten Ärzte verstärkt darauf achten, dass Säuglinge und Kleinkinder zeitgerecht geimpft werden – was derzeit oft noch nicht der Fall ist. Auch die empfohlenen Booster-Impfungen für Schulanfänger und Jugendliche leisten hier einen wichtigen Beitrag.

Impfung von Schwangeren am effektivsten

Außerdem sollte man den Impfschutz für Personen mit engem Baby-Kontakt verbessern. Am effektivsten lässt sich das aktuellen Erkenntnissen zufolge durch Impfung der Mutter während der Schwangerschaft erreichen. Allerdings stehen erst seit 2016 Tdap-Impfstoffe zur Verfügung, die auch für die Anwendung in der Gravidität zugelassen sind. Außerdem hat die STIKO die Evidenzlage zur Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft noch nicht abschließend bewertet.

Quelle: Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin Nr. 21, 2017: 187-197 

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Vor allem in den westlichen Bundesländern wird die Meldepflicht schlecht umgesetzt. Vor allem in den westlichen Bundesländern wird die Meldepflicht schlecht umgesetzt. © iStock/Jovanmandic