Heilmittelverordnung Sinn und Unsinn von Feldern und Kreuzchen

Verordnungen Autor: Anouschka Wasner

Seit April bzw. November sind für Ergo- und Physiotherapie Blankoverordnungen möglich: Die Hausarztpraxis sagt „dass“, die Physiopraxis entscheidet „wie“. Seit April bzw. November sind für Ergo- und Physiotherapie Blankoverordnungen möglich: Die Hausarztpraxis sagt „dass“, die Physiopraxis entscheidet „wie“. © WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com

Auch in der Welt der Heilmittel gibt es immer wieder Regeländerungen. Dazu gehören z. B. die neuen Blankoverordnungen, die es seit dem 1. April bzw. dem 1. November gibt. Andere Vorschriften dagegen verlieren ihre Funktion und verkommen zu inhaltsleerer Bürokratie.

Ein kleiner Gamechanger ist sie schon, die neue Blankoverordnung. Seit April 2024 gibt es sie für Ergotherapie und seit November 2024 für die physiotherapeutische Versorgung. Bei einer Blankoverordnung wird in der Arztpraxis nur noch die Diagnose gestellt. Über die Art des Heilmittels, die Menge und die Frequenz entscheiden die jeweiligen Therapeutinnen und Therapeuten. Sie übernehmen damit auch die inhaltliche und vor allem auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung.
In der Ergotherapie gilt diese Regelung u. a. anderem bei leichter Demenz und Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, aber auch z. B. Konzentrationsstörungen bei Post Covid unter dem Indikationsschlüssel PS3. In der…

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