Steuernachzahlung erfolgreich abgewehrt – wenn das Finanzamt Fehler macht

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Insa Stoidis-Connemann

Bei gewissen Fehlern des Finanzamtes kann eine Steuernachzahlung abgewendet werden. Bei gewissen Fehlern des Finanzamtes kann eine Steuernachzahlung abgewendet werden. © iStock/seewhatmitchsee

Darf das Finanzamt einen Steuerbescheid jederzeit rückwirkend zum Nachteil eines Steuerpflichtigen ändern, wenn es bemerkt, dass es einen Fehler gemacht hat? Der Bundesfinanzhof hat die Verwaltung in einem Fall, bei dem sie sich ordentlich vertan hatte, zurückgepfiffen.

Nach § 129 Abgabenordnung ist die Finanzverwaltung befugt, auch bestandskräftige Bescheide wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten zulasten der Steuerpflichtigen zu korrigieren. Mit solchen „offenbaren Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts“ sind quasi mechanische Versehen gemeint, sie liegen auf der Hand, sind sofort erkennbar und eindeutig.

Vorausgesetzt, dass eine eingereichte Steuererklärung richtig und vollständig ist, gilt Folgendes: Enthält der Steuerbescheid Fehler des Finanzamtes zugunsten des Steuerpflichtigen, muss dieser die Finanzverwaltung nicht darauf aufmerksam machen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4.12.2012, Az.: VIII R…

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