Steuernachzahlung erfolgreich abgewehrt – wenn das Finanzamt Fehler macht
Bei gewissen Fehlern des Finanzamtes kann eine Steuernachzahlung abgewendet werden.
© iStock/seewhatmitchsee
Nach § 129 Abgabenordnung ist die Finanzverwaltung befugt, auch bestandskräftige Bescheide wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten zulasten der Steuerpflichtigen zu korrigieren. Mit solchen „offenbaren Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts“ sind quasi mechanische Versehen gemeint, sie liegen auf der Hand, sind sofort erkennbar und eindeutig.
Vorausgesetzt, dass eine eingereichte Steuererklärung richtig und vollständig ist, gilt Folgendes: Enthält der Steuerbescheid Fehler des Finanzamtes zugunsten des Steuerpflichtigen, muss dieser die Finanzverwaltung nicht darauf aufmerksam machen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4.12.2012, Az.: VIII R…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.