Kommentar Widerspruchsregelung braucht Struktur
© Edgar Herbst; MT
Knapp 8.500 Menschen stehen auf der Warteliste. Gegen den Organmangel wurde 2019 das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und ein Initiativplan Organspende eingeführt. 2020 scheiterte der Versuch, die Widerspruchslösung im Bundestag durchzusetzen – es gilt weiterhin die sog. Entscheidungslösung. Im März 2022 folgte das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Seither müssen auch Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre über Organspende aufklären. Trotz alledem bewegen sich die Zahlen weiter auf beschämend niedrigem Niveau: Deutschland bleibt damit eines der Schlusslichter in Europa.
Gut, dass das Organspende-Register (mit zweijähriger Verspätung) im März angelaufen…
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