Wie retten Erben ihren Steuervorteil beim Familienheim?
Eine Missachtung der genannten Steuerfallen kann teuer werden.
© iStock/AndreyPopov
Das Familienheim steuerfrei erben? Klingt gut. Dazu muss man aber die Bedingungen für diese Begünstigung sehr genau kennen. Zunächst ist die Befreiung auf die selbst genutzte Wohnung begrenzt. Garagen, Nebenräume und Nebengebäude, die sich auf dem Grundstück befinden und mit der Wohnung genutzt werden, sind hierin eingeschlossen. Bei einer Übertragung zu Lebzeiten sowie in den Fällen, bei denen der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat, gilt: In der Wohnung muss sich der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden. Als Familienheim gilt somit ein bebautes Grundstück, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken benutzt wird.
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