Erhöhte Grundsteuer Beim Vererben oder Schenken beeilen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin

Es empfiehlt sich, in einem Gutachten jeden noch so kleinen Makel am Haus festhalten zu lassen. 
Es empfiehlt sich, in einem Gutachten jeden noch so kleinen Makel am Haus festhalten zu lassen. © js-photo – stock.adobe.com

Das Finanzamt wird bald besser über den tatsächlichen Wert von Immobilien informiert sein – ein Nachteil beim Vererben oder Schenken. Aber ein Trick könnte weiterhelfen. 

Infolge der Grundsteuererklärung könnte die Grundsteuer bald deutlich höher ausfallen – soweit bekannt. Was allerdings noch kaum jemand bedenkt: Dem Finanzamt sind dann höhere Werte der Grundstücke und Bauten bekannt, fast die Verkehrswerte. Was bedeutet das für einen Erbschafts- oder ­Schenkungsfall? 

Geplantes Gesetz gibt Hinweis auf höhere Steuern

Bislang sind die Freibeträge gleich geblieben und werden anscheinend nicht angepasst. Allerdings gibt es im geplanten Jahressteuergesetz 2022, das jetzt das Gesetzgebungsverfahren durchläuft, einige versteckte Hinweise. Es heißt dort: „Es wird vor allem sichergestellt, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverord­nung ermittelten sonstigen, für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.“

Im Klartext: Wer eine Immobilie verschenken oder vererben will, muss sich beeilen. Unbedingt nötig ist hierzu eine frühzeitige Beratung von Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar. Auch Personen, die erben oder eine Schenkung erhalten sollen, sollten jetzt das Gespräch suchen. 

Falls dies nicht vor dem 31. Dezember 2022 gelingt, gibt es immer noch die Möglichkeit, einen niedrigeren Gebäudewert nachzuweisen – im Gegensatz zu dem wahrscheinlich sehr viel höheren Wert nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Beispielsweise kann ein Gutachter, Architekt, Bauunternehmer oder Makler ein Gutachten erstellen, in dem jeder Fehler, jede Abnutzung und jeder Renovierungsstau aufgelistet sind. Fotos der Schwachstellen sind dabei sehr hilfreich. 

Medical-Tribune-Gastbeitrag