Telematikinfrastruktur Ärzte haften nicht für Konnektorfehler
Im Februar hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Praxen aufgeschreckt, weil er diese in der Verantwortung sah für einen Datenschutzverstoß, der die Konnektoren von secunet betraf. Es seien Daten von Gesundheitskarten erfasst worden, obwohl nach der Spezifikation der gematik keine personenbezogenen Daten protokolliert werden dürfen.
Da die Vertragsärzte und -therapeuten die Verarbeitung von Daten im Konnektor aber weder beeinflussen noch bestimmen können, forderte die KBV vom Bundesgesundheitsministerum eine Klarstellung. Aus dieser zitiert die KBV auf ihrer Website. Demnach bestätigt das BMG: Die Speicherung von Daten im Sicherheitsprotokoll der Konnektoren des Herstellers secunet sei „kein Datenverarbeitungsvorgang, der nach § 307 Abs. 1 SGB V in der Verantwortung der Leistungserbringer fällt“. Die Verantwortlichkeit der Praxen beschränkt sich laut BMG „auf die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung der Komponenten“, zitiert die KBV aus dem Schreiben. Der Hersteller habe die kritisierte Funktion des Konnektors entgegen der vorgegebenen Spezifikation „eigenverantwortlich entwickelt und umgesetzt“.
Die KBV begrüßt die Klarstellung, fordert aber eine Schärfung der gesetzlichen Regelung. Jegliche Unsicherheit sei schädlich.
Quelle: KBV-Praxisnachrichten