Kopfschuss übersehen Approbierte Ärzte müssen Leichenschau beherrschen

Autor: Tobias Stolzenberg

Die Obduktion ergab einen aufgesetzten Kopfsteckschuss mit Eintritt an der rechten Schläfe. Die Obduktion ergab einen aufgesetzten Kopfsteckschuss mit Eintritt an der rechten Schläfe. © Антон Фрунзе – stock.adobe.com

Nicht immer werden Leichenschauen mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt. Dass ein gestandener Arzt aber einen Kopfschuss nicht erkennt, macht eine Gruppe Rechtsmediziner schier fassungslos.

Der Leichnam eines 74-jährigen Mannes war schon ins Stadium der Verwesung übergegangen, als er gefunden wurde. Für den leichenschauenden Arzt – ein Kollege, der schon mehrfach für die Polizei gearbeitet hatte – war schnell klar, dass der Mann eines natürlichen Todes gestorben sein musste. Auch die große Blutlache auf Höhe des Kopfes machte ihn nicht stutzig. Als Ursache notierte er eine gastrointestinale Blutung.

Angehörige ließen sich nicht ausfindig machen, und so wurde von Amts wegen die Einäscherung des Mannes angeordnet. Bei der zweiten Leichenschau im Krematorium fiel dann eine schwärzlich vertrocknete Verletzung an der rechten Schläfe auf. Daraufhin wurde die Kremation ausgesetzt und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.