Die Leichenschau vor Feuerbestattungen muss verbessert werden

Autor: Dr. Elke Ruchalla

Die erneute Leichenschau bestimmt, ob die Kremation stattfinden darf. Die erneute Leichenschau bestimmt, ob die Kremation stattfinden darf. © shootingankauf – stock.adobe.com

Etwa zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen sich nach ihrem Tod einäschern lassen. Die vor der Kremation vorgeschriebene Leichenschau lässt zu wünschen übrig, beklagen Rechtsmediziner. Jedes Jahr werden schätzungsweise 1200 Tötungsdelikte übersehen.

Während der Krematoriumsleichenschau prüft der verantwortliche Mediziner in einer erneuten kompletten Untersuchung, ob die im Totenschein angegebenen Informationen plausibel sind. Ist das nicht der Fall oder findet er dabei bislang nicht dokumentierte Hinweise für einen nicht-natürlichen Tod, heißt es erstmal Stopp. Die Leiche wird „angehalten“, also zunächst nicht für die Feuerbestattung freigegeben, schreiben Dr. Ann Sophie­ Schröder­ und Professor Dr. Klaus­ Püschel­ vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Einheitlich festgelegte Kriterien existieren nicht

Oftmals lassen sich scheinbare Widersprüche klären, wenn man sie mit dem zuletzt behandelnden…

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