Leichenschau: Grundkrankheit ist nicht gleich Todesursache

Autor: Dr. Elke Ruchalla

Das bei dem Patienten führende Grundleiden, die Demenz, als Ursache des Todes anzugeben, ist für den Hausarzt häufig selbstverständlich. Das bei dem Patienten führende Grundleiden, die Demenz, als Ursache des Todes anzugeben, ist für den Hausarzt häufig selbstverständlich. © iStock/KatarzynaBialasiewicz

Ihr Patient mit fortgeschrittener Demenz ist gerade gestorben und die Angehörigen rufen Sie, um die Todesbescheinigung auszustellen. Geben Sie nun bei der Todesursache „Demenz“ an? Das ist oft zu kurz gegriffen, erklären Rechtsmediziner vom Universitätsklinikum Düsseldorf.

Nicht umsonst meckern Rechtsmediziner bei Leichenschauscheinen, dass die Dokumente fehlerhaft oder ungenau seien: Eine Demenz, ein „zentrales Regulationsversagen“ oder Ähnliches stellen eben keine Ursachen des Todes dar. Dabei ist der exakte Grund des Todes relevant, auch über den Tod hinaus. Denn anhand dieser Daten wird die Todesursachenstatistik errechnet, die als Grundlage gesundheitspolitischer Entscheidungen und der Verteilung von Mitteln im Gesundheitswesen dient, erklären Lisa Küppers und Kollegen vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf.

Lungenembolie oder Pneumonie oft nicht erkannt

Bei Demenzkranken wird das Problem dadurch kompliziert, dass die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.