Bis Mitte 2022 AU und Rezepte weiter auf Papier
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„Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können“, erklärt die Körperschaft. Es sei absehbar, dass die Verfahren zum Ausstellen und Übermitteln von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und eRezepten zum 1. Januar 2022 nicht in allen Praxen nutzbar sein werden.
Darum können eAU und eRezepte übergangsweise komplett ausgedruckt werden, so die KBV. Sie appelliert an die Ärzte, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den eHeilberufsausweis zu bestellen.
Quelle: KBV-Praxisnachrichten