Ungeimpftes Praxispersonal Beschäftigung verboten, Zulassung auf Eis gelegt
Zur konkreten Umsetzung der Impfpflicht in Arztpraxen gibt es in den Teams noch viele Fragen. Droht ungeimpften Mitarbeitenden ein Beschäftigungsverbot? Und kann ungeimpften Ärzten die Zulassung entzogen werden? Der Berufsverband Niedergelassener Diabetologen in Sachsen hat extra ein Rechtsgutachten beauftragt, um Klarheit zu schaffen.
Werden ungeimpfte Mitarbeitende dem Gesundheitsamt gemeldet, fordert dieses zum Vorlegen eines Nachweises innerhalb einer Frist auf, erklärt Rechtsanwalt Matthias Hein, Leipzig. Komme die betreffende Person dem nicht nach, könne ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot erfolgen. Ob dies tatsächlich umgesetzt wird, liege aber im Ermessen des Amts.
Hein meint, ein Verbot unterbleibe möglicherweise, wenn die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten sonst nicht mehr gewährleistet wäre. In diesem Fall empfehle es sich, dem Amt die Situation darzulegen. Auch seien Argumente dahingehend vorstellbar, dass der betreffende Mitarbeiter keinen Patientenkontakt hat.
Große Mehrheit der Niedergelassenen ist geimpft
Nachweise müssen dokumentiert sein
Laut Bundesgesundheitsministerium sollen Praxischefinnen und -chefs ihre Immunitätsnachweise dokumentieren, sodass sie im Fall einer behördlichen Kontrolle nachweisen können, dass diese zum Zeitpunkt des Fristablaufs vorlagen. Darüber hinaus sei zu beachten, dass die Bundesländer in eigener Zuständigkeit bestimmen können, dass die Immunitätsnachweise einer Behörde vorzulegen sind.Medical-Tribune-Bericht