Steuern sparen mit Corona – PC sofort komplett absetzen
In ihrem Beschlusspapier vom 19.1.2021 haben Bund und Länder eine beachtliche Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Computern und Software angekündigt. Zur Stimulierung der Wirtschaft und Förderung der Digitalisierung können „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden“, heißt es. Hardware sowie Programme zur Dateneingabe und -verarbeitung lassen sich damit im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich komplett absetzen.
„Davon profitieren nicht nur alle Selbstständigen im Heilberufsbereich, Labore, Krankenhäuser etc., sondern auch alle Personen, die zum Beispiel im Home-Office arbeiten“, betont Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin aus Leer. „Die Steuersparmöglichkeiten bei Umrüstungen sind enorm.“
Bei Arbeitnehmern machen sie sich allerdings erst bemerkbar, wenn der jährliche Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro überschritten wird. Bislang konnten Computer und Software nur bis zu einem Bruttopreis von 952 Euro im Anschaffungsjahr vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Es sei auch beabsichtigt, dass der Restwert von Anschaffungen aus dem Jahr 2020 vollständig abgeschrieben werden kann, zitieren Medien Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Die mit den Ländern abzustimmenden Regelungen sollen rasch untergesetzlich getroffen werden. Stoidis-Connemann geht deshalb davon aus, dass sie befristet sein werden und rät Steuerzahlern, dann dringend zu überlegen, ob sie geplante Investitionen in ihre digitale Ausstattung zeitlich vorziehen.
Medical-Tribune-Bericht