Bei Thrombose, Fehlgeburt und Nekrose nach Antiphospholipid-Syndrom suchen

Autor: Maria Weiß

Jeder Zehnte mit venöser Thromboembolie ist betroffen. Jeder Zehnte mit venöser Thromboembolie ist betroffen. © iStock/wildpixel

Auch mehr als 30 Jahre nach der Erstbeschreibung ist das Antiphospholipid-Syndrom ein schwer zu fassendes Krankheitsbild. Es können die unterschiedlichsten Manifestationen auftreten. Der Antikörpertest wird allerdings nicht standardmäßig durchgeführt.

Nach den Sydney-Klassifika­tionskriterien kann von einem Antiphospholipid-Syndrom (APS) ausgegangen werden, wenn persistierend Antiphospholipid-Antikörper (Lupus-Antikoagulanz, Anti-Cardiolipin-IgG oder -IgM, Anti-β2-Glykoprotein-I-IgG oder -IgM) nachgewiesen wurden und mindestens eine klinische Manifes­tation vorliegt. Dies können vaskuläre Thrombosen und/oder eine Schwangerschaftskomplikation wie wiederholte Fehl-, Tot- oder Frühgeburten sein. Zwischen dem ersten positiven Antikörpertest und dem klinischen Ereignis sollten dabei nicht mehr als fünf Jahre liegen.

Am besten untersucht ist das APS bei Patienten mit systemischem Lupus erythematodes (SLE), da schätzungsweise 15 % der…

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