Urteil  DDG gewinnt Gerichtsprozess um Weiterbildung zur Diabetesberatung

Gesundheitspolitik Autor: Redaktion diabetes zeitung

Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberater*in entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen unterliegt. Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberater*in entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen unterliegt. © pixelkorn – stock.adobe.com

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat einen Gerichtsprozess um die Weiterbildung zur Diabetesberatung gewonnen. Die DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) verstehen diese Rechtsprechung als ein Zeichen gegen eine drohende Verwässerung dieser Weiterbildung und den damit einher­gehenden Qualitätsverlust in der Versorgung von Menschen mit Diabetes.

Die Richter der 53. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart urteilten im Herbst 2023, dass die von einem Anbieter von berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen beworbene Ausbildung nicht, wie dargestellt, staatlich, branchenweit und international anerkannt sei. Die Werbemaßnahmen des Anbieters seien somit irreführend.

Dem nach Verstreichen der Widerspruchsfrist rechtskräftigen Urteil vorausgegangen war eine Klage der DDG auf Unterlassung wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen. Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberater*in entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen und einer komplexen interdisziplinären Weiterbildungsordnung unterliegt, die…

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