
Urteil DDG gewinnt Gerichtsprozess um Weiterbildung zur Diabetesberatung

Die Richter der 53. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart urteilten im Herbst 2023, dass die von einem Anbieter von berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen beworbene Ausbildung nicht, wie dargestellt, staatlich, branchenweit und international anerkannt sei. Die Werbemaßnahmen des Anbieters seien somit irreführend.
Dem nach Verstreichen der Widerspruchsfrist rechtskräftigen Urteil vorausgegangen war eine Klage der DDG auf Unterlassung wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen. Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberater*in entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen und einer komplexen interdisziplinären Weiterbildungsordnung unterliegt, die…
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