Cannabistherapie bei Schmerzpatienten Die Chancen der Cannabinoide optimal nutzen
Seit das Gesetz „Cannabis als Medizin“ 2017 in Kraft trat, regelt der § 31 Abs. 6 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), wann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für cannabinoidhaltige Arzneimittel übernimmt. Die Hürden für die Bewilligung sind mittlerweile gesunken, die Zeiten, in denen die Krankenkassen umfassend Rechenschaft verlangten, inzwischen vorbei. Trotzdem wird das Thema in der Hausarztpraxis immer noch skeptisch beäugt: Gründe sind die Angst vor Regressen und die Sorge angesichts unkalkulierbarer Nebenwirkungen. Doch auch ganz praktische Fragen treiben die Ärzte um: Wer kommt für die Therapie überhaupt infrage? Welches Präparat soll ich verordnen? Und wie dosiere ich…
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