Urteil DDG gewinnt Gerichtsprozess um Weiterbildung zur Diabetesberatung
Die Richter der 53. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart urteilten im Herbst 2023, dass die von einem Anbieter von berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildungen beworbene Ausbildung nicht, wie dargestellt, staatlich, branchenweit und international anerkannt sei. Die Werbemaßnahmen des Anbieters seien somit irreführend.
Dem nach Verstreichen der Widerspruchsfrist rechtskräftigen Urteil vorausgegangen war eine Klage der DDG auf Unterlassung wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen. Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberater*in entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen und einer komplexen interdisziplinären Weiterbildungsordnung unterliegt, die aktuellen politischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst ist.
Hohe Qualitätsstandards in der Diabetesberatung essenziell
Diabetes ist eine komplexe Stoffwechselerkrankung, die den Betroffenen viel abverlangt. Um Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern, müssen sie besonderes Augenmerk auf ihren Lebensstil und eine dauerhaft gute Stoffwechseleinstellung legen. „Die Diabetesberatung ist dabei ein sehr wichtiger und unverzichtbarer Baustein in der Versorgung von Menschen mit Diabetes“, so Professor Dr. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“ (QSW) der DDG. „Mit ihr steht und fällt der Therapieerfolg. Es ist daher essenziell, die Weiterbildung zur*zum Diabetesberaterin und -berater oder Diabetesassistentin und -assistenten hohen Qualitätsstandards zu unterwerfen, damit diese Patientinnen und Patienten aktuelle und wissenschaftlich valide Informationen an die Hand geben können.“
Urteil mit Signalwirkung für andere Anbieter
Umso bedeutender ist das aktuelle Gerichtsurteil hinsichtlich der Verwendung des Qualifizierungsbegriffs „Diabetesberatung“. „Wir sehen zunehmend Anbieter auf dem Markt, die im Bereich Diabetes ihre Dienste anbieten. Besonders kritisch wird es, wenn Weiterbildungen angeboten werden, die vermeintlich staatlich anerkannt sowie branchenweit und international akzeptiert sind und damit eine Qualität suggerieren, die aus unserer Sicht nicht gegeben ist“, betont Prof. Müller-Wieland.
Das Urteil habe daher eine klare Signalwirkung an Anbieter und schütze auch Betroffene. „Es ist schlicht unmöglich, innerhalb von wenigen Monaten und einer wöchentlichen Lernzeit von ein paar Stunden eine ausreichende Expertise in der Diabetesberatung aufzubauen. Dem steht eine Weiterbildungszeit mit insgesamt rund 1800 Stunden als Theorie-, Praxis- und Selbstlernzeit in der Weiterbildungsordnung zur Diabetesberatung DDG gegenüber“, führt Prof. Müller-Wieland aus. Dieser Weiterbildungsumfang sei auch zwingend notwendig, um die Teilnehmenden ausreichend in psychologischer Betreuung, Ernährungsberatung, in der Handhabung der modernsten technischen Geräte bis hin zum individualisierten Diabetesmanagement zu qualifizieren.
40 Jahre Erfahrung – und ein modernes Konzept
Seit 40 Jahren bietet die DDG die Weiterbildung zu Diabetesberater*innen und Diabetesassistent*innen an und hat damit einen großen Erfahrungsschatz aufgebaut. Die Weiterbildung unterliegt strengen Qualitätsanforderungen und wird regelmäßig an neueste Erkenntnisse aus Forschung und Praxis angepasst. Die Referierenden weisen eine diabetologische Expertise und entsprechendes Fachwissen auf.
Aktuell hat die DDG ihre Weiterbildungen für Diabetesassistent*in DDG und Diabetesberater*in DDG neu aufgesetzt und beide Weiterbildungen unter dem neuen Begriff „Diabetesedukation DDG“ zusammengeführt. Die Kompetenzbereiche der*des Diabetesassistent*in, die bislang auf Typ-2-Diabetes ausgerichtet waren, werden nunmehr um Kenntnisse zum Typ-1-Diabetes und Gestationsdiabetes erweitert, um der Versorgungswirklichkeit besser gerecht zu werden.
Auch Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des VDBD und Diabetesberaterin DDG, meldet sich zur Weiterbildung durch die DDG zu Wort: „Eine wichtige Voraussetzung für diese zertifizierte Weiterbildung ist ein reglementierter Gesundheitsfachberuf und der Nachweis einer Tätigkeit in einem diabetologischen Team. Damit muss schon im Vorfeld eine für den Diabetes relevante Expertise mitgebracht werden.“
Weiterbildung der DDG kann abgerechnet werden
Darüber hinaus ist die Weiterbildung „Diabetesedukation DDG“ (mehr dazu im Kasten) in der Diabetologie voll anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit der diabetologischen Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigungen durch die Struktur- und Versorgungsverträge. „Mit dem VDBD steht dieser Berufsgruppe auch ein eigener Berufsverband zur Verfügung, der sie berufspolitisch vertritt sowie zertifizierte Fortbildungen anbietet“, ergänzt Boehm.
aktualisiert am 18.03.2024