Kinderwunsch möglichst früh mitdenken
Drei Prozent der 490.000 Patienten, die in Deutschland jedes Jahr neu an Krebs erkranken, sind unter 39 Jahre. Und obwohl eine Krebstherapie für Betroffene ein um rund ein Drittel höheres Risiko der Unfruchtbarkeit bedeutet, hat in dieser Situation meist der unverzügliche Beginn der Therapie Priorität. Nur selten kommt es direkt auch zum Gespräch über die oft immens teuren fertilitätserhaltenden Maßnahmen.
Alle Maßnahmen seien inzwischen sehr zuverlässig, sagt der geschäftsführende DGHO-Vorsitzende Dr. Carsten Bokemeyer. „Allerdings müssen sie unbedingt vor Beginn der Therapie durchgeführt werden.“ Vor allem Patienten im Heranwachsenden-Alter würde dies kurz nach der Krebsdiagnose jedoch massiv überfordern, meint Dr. Anja Borgmann-Staudt von der Klinik für Pädiatrie, Schwerpunkt Onkologie, an der Berliner Charité. Nicht nur, aber vor allem „jüngere Patienten haben aufgrund der Diagnose ein eingeschränktes Aufnahmevermögen“, so Dr. Borgmann-Staudt.Wächst im weiteren Leben dann der Kinderwunsch, droht vielen Patienten erneutes Leid.
Gesetzesänderung nötig, damit Krankenkassen zahlen
Deswegen plädiert die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO) nun für eine Gesetzesänderung, die jungen Krebspatienten fertilitätserhaltende Maßnahmen als Kassenleistung ermöglicht – und damit zumindest die finanziellen Hürden für Betroffene aus dem Weg räumen soll. Laut SGB V ist Unfruchtbarkeit zwar eine Krankheit und die Behandlung damit eigentlich eine GKV-Leistung. Eingeschlossen sind allerdings keine Vorbeugemaßnahmen, wie sie nötig wären: bei Frauen zum Beispiel die Entnahme von Eierstöcken zur Einlagerung für die spätere Retransplantationen, bei Männern die Samenspende mit Einlagerung.
Manche Maßnahmen werden zwar durch das Gesetz zur künstlichen Befruchtung zur Hälfte finanziert – allerdings nur für Menschen über 25, und auch nur, wenn sie verheiratet sind. Für junge Krebspatienten ist auch dies also meist keine Option. „Das ist eine ganz unselige Situation, die wir ändern müssen“, sagt Mathias Freund, Kuratoriums-Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Junge Erwachsene mit Krebs. Zusammen mit der DGHO plädiert er für eine Änderung im SGB V.
Viele junge Patienten haben Angst vor der Kinderlosigkeit
Doch müsse sich nicht nur die Finanzierung ändern, sondern auch die Aufklärung der Patienten, macht die DGHO deutlich. Nur jeder fünfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen würde laut aktuellen Umfragen Krebspatienten über fertilitätserhaltende Maßnahmen informieren. Es werde „nicht ausreichend aufgeklärt“, sagt Dr. Ralf Dittrich von der Frauenklinik der Universität Erlangen, dabei hätten 70 Prozent der Krebspatienten Angst, später keine Kinder bekommen zu können. Deswegen wurde gerade von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine S2k-Leitlinie erstellt, um Ärzten eine Handlungsempfehlung für Diagnose-Gespräche zu geben. Dr. Dittrich koordiniert die neue Leitlinie, sie soll es Ärzten ermöglichen, „Maßnahmen des Fertilitätserhalts mit den Patienten fundiert zu besprechen“.
Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs informiert
Mit diesen Schritten, sagt Dr. Mathias Freund, soll verhindert werden, dass weiterhin „die Folgen einer Krebsbehandlung für einen Kernbereich des Lebens ausgeblendet werden: Der Wunsch nach einer Familie mit eigenen Kindern“. Entsprechend hat die DGHO mit der Stiftung eine Broschüre herausgebracht, die medizinische und sozialrechtliche Aspekte des Themas umfassend beleuchtet.