Abrechnen mit spitzer Nadel

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Hausärztlichen Impfauftrag in EBM- und GOÄ-Ziffern umsetzen.
Hausärztlichen Impfauftrag in EBM- und GOÄ-Ziffern umsetzen. © fotolia/Alexander Raths

Entgegen dem nicht kleinzukriegenden Trend zur Impfmüdigkeit bleiben Impfleistungen ein elementarer Bestandteil der hausärztlichen Praxis. Wie setzen Sie Ihren Impfauftrag korrekt um – und berechnen ihn auch entsprechend?

Gerade die Masernimpfung wird in bestimmten Elternkreisen immer wieder gerne diskutiert. In der Hausarztpraxis gilt natürlich, was die STIKO sagt. Diese empfiehlt die erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte dann im Alter von 14 bis 23 Monaten erfolgen.

Bei allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die bisher nicht gegen Masern geimpft sind oder nur einmal in der Kindheit geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, ist eine einmalige Impfung sinnvoll. Dabei sollte MMR-Impfstoff verwendet werden. Frauen sollten vor einer Schwangerschaft über einen Schutz gegen Masern verfügen.…

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