Corona-Krise: Rettungsschirm gegen Umsatzeinbußen?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die KBV hofft, dass die Zusagen der Politik bezüglich der Finanzierungshilfen auch gelten. Die KBV hofft, dass die Zusagen der Politik bezüglich der Finanzierungshilfen auch gelten. © iStock/Ralf Liebhold; xymbolino – stock.adobe.com

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der ambulanten Ärzte in den Praxen ist erheblich. Mehr Telefonkontakte, Verlagerung der Sprechzeiten, vielfach weniger Patienten. Die Ärzte befürchten erhebliche Umsatzeinbußen – und hoffen, dass diese ausgeglichen werden.

Der Bund hilft Unternehmen, die in der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz haben auch Ärzte und Psychotherapeuten Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird, z.B. eine Anordnung zur Quarantäne ausgesprochen wurde.

Aber auch, dass planbare Kontrolltermine wegen der Corona-Pandemie verschoben werden, kann für Praxen massive Umsatzeinbußen mit sich bringen, betont der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass durch das Corona-Entlastungsgesetz und die Zusagen der Politik diese aufgefangen würden. „Es wäre…

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