Leichenschau korrekt abrechnen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Anouschka Wasner

Bei der Leichenschau lassen sich einige Schritte abrechnen. Bei der Leichenschau lassen sich einige Schritte abrechnen. © iStock.com/tiero

Was es bei der Abrechnung der Leichenschau zu beachten gilt, erklärt Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann.

Die Leichenschau wirklich wasserdicht abrechnen – diesen Dienst leisten eigentlich nur die Nummern 100 bis 107 der GOÄ: die Untersuchung selbst sowie die Entnahmen von Körperflüssigkeit, Bulbus, Hornhaut oder Herzschrittmacher. Das ist eindeutig, so Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann.

Und die gleichzeitige Abrechnung einer Besuchsgebühr? Es gab tatsächlich mal eine Empfehlung des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, dass neben der Leichenschau auch die Besuchsgebühr regelhaft abrechenbar sei. Diese Empfehlung musste der Ausschuss aber zurückziehen, nachdem zwei Amtsgerichtsurteile¹ wie auch das Landgericht Kiel² dem widersprochen haben. Damit bleibt zurnächst…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.