Extrabudgetäres Honorar Neue Patienten sind herzlich willkommen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Eine frühzeitige Terminvergabe ist nicht nur gut für den Patienten, sondern auch für den Arzt. Eine frühzeitige Terminvergabe ist nicht nur gut für den Patienten, sondern auch für den Arzt. © pix4U – stock.adobe.com

Kardiologen und Angiologen, die invasiv tätig sind, haben etliche Möglichkeiten, EBM-Leistungen extrabudgetär zu berechnen. Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 festgelegten (Sonder-)Ver­gütungen eröffnen aber auch konservativ tätigen Kardio­logen/Angiologen eine extrabudgetäre Perspektive.

Extrabudgetäres Honorar, z.B. für Vorsorgeleis­tungen, ambulante OPs oder das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, ist in der kardio­logischen/angiologischen Praxis erzielbar. Nicht weniger wichtig ist es, dass die gesamte Behandlung im Quartal zu festen Preisen (ausgenommen Laboruntersuchungen) bezahlt wird, wenn Patienten

  • über eine Terminservicestelle (TSS) in die Praxis kommen, 
  • ohne TSS-Vermittlung in der Praxis erstmals untersucht und behandelt werden oder mindestens zwei Jahre in der Praxis nicht untersucht und behandelt wurden, 
  • zwar nicht neu sind, aber vom Hausarzt vermittelt wurden und innerhalb von vier Tagen einen Termin erhalten oder in eine „offene Sprechstunde“ kommen.

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