Ungeimpftes Personal Oberverwaltungsgericht: Keine Impfpflicht im Gesundheitswesen
Umgangssprachlich wird gerne von der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht" gesprochen, doch das ist verkürzend.
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Die Gesundheitsämter dürfen Beschäftigten im Gesundheitswesen kein Bußgeld androhen, um sie zum Nachweis des COVID-19-Impfstatus oder gar zu einer Impfung zu zwingen. Das hat bereits das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Juni klargestellt (Az.: 1 B 28/22). Nun schließt sich das Niedersächsiche Oberverwaltungsegricht dieser Einschätzung an. Es geht sogar noch weiter: Die Impfung sei gar keine Pflicht, die Bezeichnung „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ sei bloß eine Verkürzung.
Das klingt zunächst nach einer Entlastung für Personen, die sich nicht impfen lassen möchten – doch das Gegenteil ist der Fall. Faktisch stelle die Regierung die Betroffenen vor die Wahl, entweder in die…
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