Pauschalen und Prüfzeiten kein endgültiges Indiz für Falschabrechnung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Anouschka Wasner

Krankschreibungen für wenige Tage könne man oft auch direkt am Tresen ausstellen, meinte ein Hausarzt. Krankschreibungen für wenige Tage könne man oft auch direkt am Tresen ausstellen, meinte ein Hausarzt. © Bernd Leitner – stock.adobe.com

Immer wieder hatte ein Hausarzt bis weit über 100 Mal am Tag die Versichertenpauschale berechnet. Die KV reagierte mit Honorarabzug, der Arzt klagte dagegen. Das Urteil in erster Instanz öffnet eine interessante Perspektive auf Pauschalen und Prüfzeiten.

Genau 336.268,58 Euro sollte ein Hausarzt aus Berlin zurückzahlen, weil die KV seine Vergütung aus elf Quartalen zwischen 2012 und 2015 auf den Fachgruppendurchschnitt gekürzt hatte. Er habe die erforderlichen Leistungen für die Abrechnung der Versichertenpauschale nicht erbracht. Was war passiert?

In den strittigen Quartalen arbeitete der seit 1978 praktizierende Hausarzt allein, die Patienten konnten ohne vorherige Terminvereinbarung in die Praxis kommen. Seine Sprechstundenorganisation bestand darin, die Patienten bis in den Hausflur hinein anstehen zu lassen und sie in der Reihenfolge ihres Erscheinens am Empfang zu behandeln. Nur bei besonderem Bedarf ging er mit Patienten auch mal in…

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