Terminservice- und Versorgungsgesetz: mehr Arbeit, mehr Geld?
Fünf Stunden zusätzlich sollen Ärzte Patienten pro Woche anbieten; so sieht es der neue Referentenentwurf vor.
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In seiner aktuellen Fassung sieht der TSVG-Referentenentwurf vor, dass Vertragsärzte mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen für Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten.
Für Zusatzangebote sollen Ärzte entlohnt werden, z.B. durch eine extrabudgetäre Vergütung oder eine erhöhte Bewertung (siehe Kasten).
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