Terminservice- und Versorgungsgesetz: mehr Arbeit, mehr Geld?

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Cornelia Kolbeck

Fünf Stunden zusätzlich sollen Ärzte Patienten pro Woche anbieten; so sieht es der neue Referentenentwurf vor. Fünf Stunden zusätzlich sollen Ärzte Patienten pro Woche anbieten; so sieht es der neue Referentenentwurf vor. © fotolia/kamasigns

Am 1. April 2019 soll das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Aber was die Patienten freuen mag, da sie sich schnellere Arzttermine erhoffen, überzeugt die Krankenkassen nicht. Und auch Ärzteverbände sind noch skeptisch.

In seiner aktuellen Fassung sieht der TSVG-Referentenentwurf vor, dass Vertragsärzte mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen für Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten.

Für Zusatzangebote sollen Ärzte entlohnt werden, z.B. durch eine extrabudgetäre Vergütung oder eine erhöhte Bewertung (siehe Kasten).

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