Trotz Nebenniereninsuffizienz ein gesundes Kind gebären

Friederike Klein

Die für die Entbindung zuständigen Ärzte müssen früh schriftlich informiert werden. Grundsätzlich kommt sowohl eine vaginale Entbindung als auch eine Sektio infrage. Die für die Entbindung zuständigen Ärzte müssen früh schriftlich informiert werden. Grundsätzlich kommt sowohl eine vaginale Entbindung als auch eine Sektio infrage. © Wedding photography – stock.adobe.com

Es gibt zwei kritische Phasen bei Patientinnen mit Nebenniereninsuffizienz in der Schwangerschaft. 

Heikel wird es zum einen, wenn eine Insuffizienz im 1. Trimenon nicht bekannt ist und die Symptome als schwangerschaftsassoziierte Emesis fehlgedeutet werden. Der andere Fall tritt ein, wenn die Entbindung bevorsteht. Denn dann ist eine höhere Kortisonsubstitution erforderlich.

Patientenschulung zum Thema Kortison auffrischen

In Deutschland wird typischerweise mit Hydrokortison substituiert. Die Dosis muss im ersten und zweiten Trimenon nicht erhöht werden, erläuterte Prof. Dr. Stephan Petersenn,niedergelassener Endokrinologe aus Hamburg. Im dritten Trimenon ist aber meist eine um 20–40 % höhere Dosis nötig, sagte er.

Die schwangere Patientin mit Nebenniereninsuffizienz sollte umfassend aufgeklärt und erneut geschult werden. Der Notfallausweis ist zu kontrollieren und die Patientin darüber zu informieren, dass sie sich regelmäßig und immer auch bei besonderen Symptomen wiedervorstellen sollte. Sie sollte zudem wissen, dass die Hydrokortisongabe bei Emesis mit Suppositorien erfolgen kann, bei Diarrhöen auch subkutan.

Die für die Entbindung zuständigen Ärzte müssen früh schriftlich informiert werden. Grundsätzlich kommt sowohl eine vaginale Entbindung als auch eine Sektio infrage. Zur Entbindung/Sektio sollte ein Hydrokortison-Bolus (100 mg) und dann eine kontinuierliche Substitution von 100–200 mg/24 h erfolgen. Nach 24 bis 48 Stunden kann laut Prof. Petersenn zügig auf die Normaldosis reduziert werden. Bei normaler Substitution (< 0,5 %/l) spricht nichts dagegen, dass die Patientin stillt.

Quelle: Kongressbericht - 130. Kongress der DGIM

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Die für die Entbindung zuständigen Ärzte müssen früh schriftlich informiert werden. Grundsätzlich kommt sowohl eine vaginale Entbindung als auch eine Sektio infrage. Die für die Entbindung zuständigen Ärzte müssen früh schriftlich informiert werden. Grundsätzlich kommt sowohl eine vaginale Entbindung als auch eine Sektio infrage. © Wedding photography – stock.adobe.com