TSVG-Honorare im Detail erklärt

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die Regelungen des TSVG sind kompliziert. Die Regelungen des TSVG sind kompliziert. © iStock/HT-Pix

KBV und GKV-Spitzenverband haben festgelegt, wie die Honorarregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) umzusetzen sind. Aufgrund der Komplexität der Bestimmungen werden die TSVG-Effekte für die Praxen in diesem Jahr wohl noch weitgehend ausbleiben.

Jüngst erzählte mir ein Diabetologe aus einer Großstadt, dass er nach Aufforderung durch seine KV schon seit Mai freie Termine an die Terminservicestelle (TSS) meldet. Bis heute sei aber kein einziger Patient in seiner Praxis aufgetaucht.

Verwunderlich ist das nicht, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen haben erst mit einem KBV-Rundschreiben vom 28. August 2019 die notwendigen Informationen erhalten. Diese in den regionalen TSS umzusetzen, wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Denn die Regelungen sind kompliziert. Bis das alles fehlerfrei klappt, ist das vierte Quartal 2019 vorbei.

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