Unbudgetiertes Honorar für Notfallleistungen ab 2018

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Ausweiten des Notdienstes wird zur Unterdeckung des Grundbetrags führen. Ausweiten des Notdienstes wird zur Unterdeckung des Grundbetrags führen. © fotolia/phasin

Leistungen im „Bereitschaftsdienst und Notfall“ sollen ab dem nächsten Jahr unbudgetiert vergütet werden, teilt die KBV mit. Die Beschaffung der dafür benötigten Mittel ist allerdings nicht ohne Risiko für die Hausärzte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ihre Vorgaben zur Honorarverteilung – den Bereitschaftsdienst betreffend – angepasst. Eine Zustimmung der Kassen ist nicht erforderlich. Es fehlt noch der formale Beschluss des KBV-Vorstandes. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die Anpassungen sind aufgrund einer Ergänzung im § 87b Absatz 1 Satz 3 SGB V notwendig geworden. Demnach ist für die unquotierte Bezahlung von Leistungen im Notfall und Notdienst ein eigenes Honorarvolumen zu bilden – und zwar vor der Trennung der Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Auch Portalpraxen der Kliniken sind von der KV zu bezahlen

Die wesentlichen…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.