15 Euro pro Corona-Schnelltest
Seit dem 8. März haben alle Bürger Anspruch auf mindestens einen Corona-Schnelltest pro Woche. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Testverordnung entsprechend angepasst.
Neben Testzentren können auch Ärzte jeder Fachrichtung den PoC-Antigentest anbieten. Die Leistung umfasst Beratung, Abstrich und das Ausstellen einer Bescheinigung. Wie üblich wird sie mit der jeweiligen KV abgerechnet, erstattet wird sie allerdings vom Bund. Pro Test erhalten Ärzte 15 Euro, zuzüglich Sachkosten. Bis Ende März können diese mit bis zu 9 Euro angesetzt werden, danach nur noch mit maximal 6 Euro. Die KBV kritisiert die Senkung scharf.
Bei möglicher Infektion folgt PCR-Test
Fällt ein Schnelltest positiv aus, hat der Patient Anspruch auf einen PCR-Test, um das Ergebnis zu prüfen. Das Labor soll mittels Formular OEGD beauftragt werden, es kann über die KVen bezogen werden. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und es einen begründeten Verdacht auf eine der Virusmutationen gibt, kann ein variantenspezifischer PCR-Test durchgeführt werden.
Der öffentliche Gesundheitsdienst kann auch nichtärztlich geführte Einrichtungen beauftragen, die Schnelltests zu erbringen. So etwa Apotheken oder Rettungs- und Hilfsorganisationen. Sie können allerdings nur 12 Euro für die Leistung abrechnen.
KBV warnt vor zu hohen Erwartungen
Die KBV weist darauf hin, dass alle Vorgaben noch mit weiteren Beteiligten abgestimmt werden müssen. Sie hält die Schnelltests grundsätzlich für einen wichtigen Schritt, um die Verbreitung des Virus besser zu verhindern. Zugleich warnt sie jedoch vor einer Erwartungshaltung in der Bevölkerung, der Ärzte vorerst nicht gerecht werden können. „Keiner kann erwarten, dass die Praxen ab Montag massenhaft Tests vorrätig haben und sofort jeden testen, der vorbeikommt“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister, bevor die neue Testverordnung in Kraft trat. „Es droht ein Chaos.“
Praxisnachrichten der KBV