Cannabinoide im Alltag: Alles nur (Medien-)Schall und (Blüten-)Rauch?

Autor: MT-Redaktion

Cannabinoid-Verordnung: Die Praxis-Leitlinie der DGS hilft (eigentlich) beim Entscheiden Cannabinoid-Verordnung: Die Praxis-Leitlinie der DGS hilft (eigentlich) beim Entscheiden © iStock/Diy13

Ein Jahr Cannabis-Gesetz: Seit etwas mehr als einem Jahr hat sich die Versorgung von schwerstkranken Patienten um die gesetzlich erleichterte Option der Cannabinoid-Verordnung erweitert. Doch ist es wirklich so viel leichter geworden? Machen Sie mit bei unserer Fragebogenaktion!

Zwar hat die (aktuell – nach der Kommentierung – in der Überarbeitung befindliche) Praxis-Leitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“ der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) Anfang des Jahres klare medizinische Impulse gesetzt und konkrete Empfehlungsgrade bei den verschiedenen Indikationen abgegeben, dennoch bleiben im Praxis-Alltag viele Fragen offen. Unterhält man sich mit vielen Kolleginnen und Kollegen, dann ist es vor allem die Bürokratie, die lähmend und zermürbend wirkt.

Patient muss Antrag bei der Krankenkasse stellen

Formal hat der Patient einen Antrag bei seiner Krankenkasse auf Kostenübernahme zu stellen. Dazu reicht meist eine kurze ärztliche Begründung, warum eine solche Behandlung medizinisch geboten ist. Klingt erst mal gut und praktikabel. Im Alltag jedoch folgen auf diesen festgelegten Initialschritt meist aufwendige Erhebungsbögen mit zahlreichen Fragen nach fallbezogenen Therapiemaßnahmen. Oft dauert die Beantwortung bis zu einer halben Stunde. Aktenstudium und Befundsichtung inklusive. Spätestens nach mehreren dieser Rückfragen setzt bei vielen Kollegen ein „Ermüdungsbruch der intrinsischen Motivation“ ein. Hinzu kommen befristete Genehmigungen oder andere Einschränkungen.

Die Qual der Wahl: Blüten, Fertig- oder Rezepturarznei?

Keine Frage: Geht es um eine Therapie mit Cannabinoiden, sind die bunten Bilder der Hippie-Bewegung nicht fern. Cannabis bedeutete Ende der 1960er-Jahre die „Verheißung auf eine entspanntere Welt“. Genau dieses Image bereitet jedoch dem medizinischen Einsatz echte Probleme. Ist es nun eine Party-Droge oder ein Medikament? Gerade die Verordnung von „Blüten“ macht die Abgrenzung vom Freizeitkonsum schwierig. Hier präzise Dosierungen zu finden und initial hohe, damit auch berauschende Wirkspiegel zu vermeiden, ist schwierig. Fertig- und Rezepturarzneimittel (bspw. Dronabinol aus der Apotheke) gehen hier einen anderen Weg. Exakte Dosierungen und kontrollierte Zusammensetzungen sollen genauere Therapieplanungen ermöglichen.

Wie gut passt Cannabis in Ihren Praxis-Alltag?

Dass Cannabinoide bei chemotherapiebedingter Übelkeit, Appetitlosigkeit, Spastiken, Schlaflosigkeit und Ängsten evidenzbasiert gut helfen können, betont unter anderem die neue DGS-Praxis-Leitlinie. Doch wie gut passt die neue Therapieoption wirklich in den Alltag? Wir würden genau dies gerne von Ihnen wissen. Was fehlt an Informationen im Alltag? Welche Prozesse sollten verändert werden?

An der Befragung können Sie bis zum 09. September 2018 einfach durch Klick auf das Formular im Artikel teilnehmen oder das PDF des Fragebogens ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und danken herzlich für Ihre Unterstützung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit an der Verlosung eines iPad mini teilzunehmen. Der Rechtsweg, die Teilnahme von Mitarbeitern der Medical Tribune Verlagsgesellschaft sowie eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.

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