Telematikinfrastruktur Gemeinsam gegen den Honorarabzug

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Anouschka Wasner

Auch Ärzte, Apotheker und Kliniken wehren sich jetzt gemeinsam gegen die Strafen für TI-Verweigerung. Auch Ärzte, Apotheker und Kliniken wehren sich jetzt gemeinsam gegen die Strafen für TI-Verweigerung. © fotohansel – stock.adobe.com

Ende November hätte ein Termin stattfinden sollen, auf den viele TI-Kritiker lange gewartet haben – doch pandiemiebedingt wurde ein für den 25. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Sozialgericht München in einem der Verfahren gegen die Telematikinfrastruktur (TI) abgesagt.

Es wäre die bundesweit erste Verhandlung gewesen, in der es um die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Verweigerung des TI-Anschlusses geht.

Der Bayerische Facharztverband (BFAV) und MEDI, die in dieser Sache mittlerweile kooperieren, ärgern sich, dass es in dieser Angelegenheit nicht vorangeht, obwohl es sich um eine quälende Frage für die Praxen handele. „Dass die Praxen in der Pandemie mit 2,5 % Honorarabzug bestraft werden, weil sie den unsicheren Konnektor nicht installieren wollen und Angst um die Sicherheit der Patientendaten haben, ist ebenfalls eine Frechheit“, betonen BFAV-Klageführer Dr. Gernot Petzold und MEDI-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Baumgärtner.

Unisono kritisierten sie die vielen Sicherheitsmängel in der TI-Struktur. „Im Hinblick auf den letzten Hackerangriff auf das Softwareunternehmen Medatixx können diese Sicherheitsmängel in der Telematikinfrastruktur für viele Praxisinhaber von existenzieller Bedeutung sein“, gab der BFAV-Vertreter zu bedenken. Kolleginnen und Kollegen, die aus Sorge davor, gegen die ärztliche Schweigepflicht oder die Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen, würden ihre Kassenarztzulassungen zurückgeben oder vorzeitig in den Ruhestand gehen. Das könne die Sicherstellung der ambulanten wohnortnahen Versorgung gefährden, warnt Dr. Petzold.

Die Delegiertenversammlung von MEDI Baden-Württemberg Mitte November forderte die politisch Verantwortlichen zu einem Neustart einer TI 2.0 auf. „Wir können keine Haftung übernehmen für Komponenten, die wir unter Zwang in den Praxen installieren müssen, ohne diese prüfen zu können“, erklärt Dr. Baumgärtner.

MEDI und der BFAV fordern, dass Strafen für TI-Verweigerer sofort zurückgenommen werden sollen, bis die TI 2.0 technisch steht, ausreichend erprobt und sicher ist. Eine weitere Zwangsinstallation der unsicheren Konnektoren in den Praxen wäre angesichts der Probleme, der auslaufenden Konnektorenzertifikate ab 2022 und einer TI 2.0 ohne Konnektoren eine Verschwendung von Steuergeldern. Anwendungen wie eAU oder eRezept dürften erst nach ausreichender Prüfung in die Praxissoftware integriert werden.

Zwischenzeitlich haben auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband in einer gemeinsamen Pressemitteilung „erhebliche Zweifel an Aussagekraft der eRezept-Tests“ geäußert. Bisher seien nur 42 solcher Rezepte in einer Arztpraxis ausgestellt und eingelöst worden und es sei kein einziges Krankenhaus an dem Test beteiligt.

Man appelliere dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des eRezepts erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxis­tauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.

Sowohl in den Verfahren vor dem Stuttgarter Sozialgericht als auch vor dem Sozialgericht München ist nun mit Verhandlungen Anfang 2022 zu rechnen.

Quelle: Presseerklärung MEDI BW und BFAV