Kassen bezahlen verpflichtende Masernimpfungen für Ärzte und MFA
Die Kassen übernehmen die Kosten einer zweimaligen Masernimpfung von Praxispersonal und anderen Berufsgruppen. Der G-BA folgt mit diesem Beschluss einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission, nach der bei beruflicher Indikation eine doppelte Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR) erfolgen sollte. Auch das Masernschutzgesetz sieht eine zweimalige Impfung vor.
Die Kostenübernahme gilt u.a. für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden. Sie müssen bis zum 31.07.2021 eine zweimalige Impfung oder ihre Immunität nachweisen, unabhängig davon, ob direkter Patientenkontakt besteht. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss dies darlegen.
Quelle: Praxisnachrichten der KBV